5.

Abschied des Reichstags zu Regensburg.

Anno 1541 auffgericht. (29. Juli.)

[777] §. 40. Ferner haben Wir befunden, daß die Schmähschrifften, so im H. Reich hin und wieder an mehr Orten ausgebreitet werden, gemeinem Frieden nicht wenig verhinderlich und verletzlich seynd, auch zu allerhand Unruhe und Weiterung gelangen möchten: Und demnach Uns mit Churfürsten, Fürsten und gemeinen Ständen verglichen, daß hinfüro in dem Heil. Reich keine Schmähschrifften, wie die Namen haben mogen, getruckt, feyl gehabt, kaufft, noch verkaufft, sondern wo die Tichter, Trucker, Kauffer oder Verkauffer betreten, darauf eine jede Obrigkeit fleißig Aufsehens zu haben verfügen, daß dieselben nach Gelegenheit der Schmähschrifften, so bey ihnen erfunden, ernstlich und härtiglich gestrafft werden sollen.


Quelle:
Friedrich Kapp: Geschichte des Deutschen Buchhandels bis in das siebzehnte Jahrhundert. Band 1, Leipzig: Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, 1886., S. 777.
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