Gute Freunde und getreue Nachbarn.

[126] Die Auswahl eines Freundes erfordert große Vorsicht, und ließe man diese seltener außer acht, so würde weniger über zerrissene Freundschaften zu klagen sein. Das Wort »Freund« giebt viele und hohe Rechte, darum überlege man reiflich, wem man diesen Titel verleihen will. Gar mancherlei muß in Betracht gezogen werden.

Nie sollte der Mann Freunde wählen, denen er nicht auch seinen Familienkreis zugänglich machen kann, und ebenso sollte die Frau, die Tochter, der Sohn keine Freundschaften pflegen, welche vor dem Forum des Familienrates nicht bestehen.

Hat man aber einen Freund gefunden, dessen Grundsätze und Ansichten mit den eigenen übereinstimmen, so halte man ihn teuer und wert, wie das köstlichste Gut. Man erzeige ihm Aufmerksamkeit, Teilnahme und Rücksicht in allen Dingen. Man opfere sein eigenes Ich dem Wohle des Freundes und achte Zeit und Mühe gering, wenn es sich darum handelt, ihm zu Diensten zu sein.

[126] Besuche dürfen zwischen Freunden nicht ängstlich abgewogen werden. Nur in Krankheitsfällen sei man vorsichtig, weil die meisten Menschen sich zu solchen Zeiten am wohlsten fühlen, wenn sie ungestört sind; man vermeide also eine Belästigung. Teilnahme an dem Ergehen des Kranken kann man durch allerlei andere Dinge beweisen. Häufige Erkundigungen, Zusendungen von Büchern, Blumen, Erfrischungen können niemandem lästig werden und erhalten uns in herzlicher Verbindung mit dem Leidenden. Ost würden wir auch seine besondere Dankbarkeit erwerben, wenn wir wichtige Arbeiten für ihn erledigten oder in seinem Amte, Handwerke, Hauswesen nach dem Rechten sähen, so daß er unbesorgt der Ruhe pflegen kann. Giebt es wilde Kinder in seiner Familie, so wird es ihm wohlthun, wenn seine Freunde dieselben in ihre Obhut nehmen und was dgl. Liebesdienste mehr sind.

Ein Freundschaftsverhältnis giebt das Anrecht auf herzliche Vertraulichkeit, nie aber auf plumpe Aufdringlichkeit. Unaufgefordert in die inneren Angelegenheiten seines Freundes einzudringen, darf keinem Menschen von Takt einfallen, noch weniger, dieselben im weiteren Kreise zu besprechen. Es muß in der Freundschaft überhaupt als festes Gesetz gelten, weder Nachteiliges über seine Freunde zu sprechen noch anzuhören. Wo aufrichtige Gefühle vorhanden sind, ist diese Anstandsregel überflüssig. Die größere Vertraulichkeit darf auch nicht in Rücksichtslosigkeit gegen den Freund ausarten. Wahrheit sind wir ihm schuldig, doch darf die Offenheit sich nicht in das Gewand der Ungeschliffenheit kleiden. Jemanden, weil er unser Freund ist, nachlässiger zu behandeln als andere Bekannte, wäre eine wunderliche Idee. Er hat wegen seiner bevorzugteren Stellung den gegründetsten Anspruch, daß ihm gegenüber den Anforderungen guter Lebensart aufs schärfste Rechnung getragen werde.

Sehr kränkend ist es für einen alten Freund, beiseite geschoben zu werden, um einem neuen Platz zu machen. Das darf nicht geschehen; es läge denn ein triftiger Grund zum Bruche der Freundschaft vor. Wo es sich aber um kleine Reibereien handelt, sollte jeder eine Ehre darin suchen, mit freundlicher Gelassenheit darüber hinwegzugehen oder eine verständige, ernste und höfliche Aussprache herbeizuführen.

Streng hüte man sich vor einer Übertreibung der Freundschaft; denn diese ist das sichere Grab der herzlichsten Gefühle. Manche Menschen haben bei näheren Beziehungen gleich das Bedürfnis, in einem Hause zu wohnen und belästigen sich gegenseitig durch fatale Gütergemeinschaft und Inanspruchnahme ihrer Kräfte[127] dergestalt, daß die hoffnungsvolle Freundschaft ein Ende mit Schrecken nimmt, was schließlich beiden Teilen als eine Erholung erscheint gegen diesen Schrecken ohne Ende. Im Interesse der Freundschaft und des seinen Tones raten wir dringend von einem Zusammenwohnen in demselben Hause ab; ja wir gehen so weit, zu empfehlen, niemals Dienstboten aus der befreundeten Familie zu mieten, und nur im äußersten Notfalle Geschäftsgänge, Einkäufe u. dgl. durch Freunde erledigen zu lassen. Wird auf diese Art jedes Ärgernis vermieden, so prophezeien wir der Freundschaft und der guten Sitte langes Leben und ein seliges Ende.

Noch zwei Worte möchten wir anfügen über die Freundschaft zwischen Personen verschiedenen Geschlechtes. Sie ist ein ernster Prüfstein für Bildung und Lebensart, und nicht jeder geht mit Ehren aus dieser Prüfung hervor. Die Grenze zwischen der Freundschaft und der Liebe ist sehr sein gezogen, und wer sich noch ganz sicher auf dem ruhigen Wege der ersteren glaubt, schreitet oft schon mit großen Schritten letzterer zu, und bemerkt das geschehene Unheil erst, wenn es zu spät ist. Es mag hart klingen, aber wir sind dafür, bei der Auswahl von Freunden im eigenen Geschlechte zu bleiben; die anderen Arten der Freundschaft aber der guten Lebensart, der eigenen Ruhe und derjenigen des Freundes, bezw. der Freundin, zu opfern. Sind die Freunde verschiedenen Geschlechtes frei, so ist es am besten, sie geben offen zu, daß Liebe sie verbindet und fügen sich in alle Vorschriften, welche wir in dem betreffenden Kapitel für diesen Fall bringen.

Getreue Nachbarn sind in unserer Zeit der Mietskasernen und des ewigen Wechsels ein seltener Artikel, welcher höchstens noch in der Abgeschiedenheit kleiner Städte vereinzelt gefunden wird. Dort springt wohl noch einer für des anderen Wohl mit Zurücksetzung des eigenen Ich ein. Dort giebt es noch selbstlose Gefälligkeit und ideale Aufopferung, die da glaubt, für den Nachbarn, den Mitbewohner des Hauses, mit besonderer Herzlichkeit und unaufgefordert eintreten zu müssen. Die Großstadt hat diese Tugenden ungemein verringert.

Beim Wohnungswechsel versäume man also nicht, den Hausbewohnern einen Besuch zu machen, wenigstens soweit Rang und Bildung einen Verkehr wünschenswert erscheinen lassen. In einzelnen Fällen kann man die Besuche auch auf die Nachbarhäuser ausdehnen, besonders in mittleren und kleinen Städten. Entsteht kein näherer Umgang hieraus, so wahre man doch den guten Ton und erscheine bei besonderen Anlässen persönlich oder sende seine Karte, z.B. bei Familienfesten, Familientrauer und zu Neujahr.[128]

Handelt es sich darum, hilfreich zu sein, so thue man schlecht und recht an dem Nachbar, genau so, wie man wünschen würde, daß er im umgekehrten Falle thäte.

Streng sei man bedacht, den Hausfrieden aufrechtzuerhalten und vermeide unangenehme Zwischenfälle. Ärgernis kann durch mancherlei kommen, bei einem bösen Nachbar durch alles. Darum achte man peinlichst auf die Hausordnung und leide nicht, daß Kinder oder Dienstboten gegen dieselbe fehlen. Inbezug auf das Reinigen und Erleuchten des gemeinschaftlichen Vorflures treffe man mit dem Mitbewohner ein festes Abkommen, um Streitigkeiten unmöglich zu machen. Sollte sich dennoch Anlaß zu solchen bieten, so ist es besser, einmal ein Plus zu übernehmen, als das Haus mit Lärm zu erfüllen.

Hunde, Katzen, Federvieh u. dgl. geben oft Anlaß zu Reibe reien und stören das gute Einvernehmen. Ist daher irgend ein Schaden durch sie entstanden, so nehme man ihn willig auf sich, leiste Ersatz und schaffe Abhilfe. Dasselbe muß geschehen, wenn die Kinder Grund zu Störungen waren.

Auf ängstlichste sei man bedacht, um der guten Nachbarschaft willen, das Leihsystem gar nicht erst einzuführen. Es giebt Menschen, die eine unglaubliche Fertigkeit im Borgen haben und vor denen nichts sicher ist. Eine kluge und mutige Hausfrau kann ihr Eigentum und die gute Nachbarschaft freilich retten, wenn sie gleich beim ersten Attentate höflich und bestimmt erklärt, es sei gegen ihre Grundsätze zu leihen oder zu verleihen, sie thäte dgl. nie, weil sie die positive Gewißheit hätte, es sei das Ende aller freudschaftlichen Beziehungen. Die Nachbarin hat diesen Bescheid mit Artigkeit entgegenzunehmen, und beiden ist durch ein offenes Wort zur rechten Zeit eine Reihe von Verdrießlichkeiten erspart.

Erweist sich, trotz aller Vorsichtsmaßregeln, der Nachbar als ein unerträglicher, so ist es wenig erfreulich, sich mit seiner Erziehung zu befassen, sondern einfacher und sicherer auszuziehen. Ist man aber verurteilt, eine Zeitlang neben ihm auszuharren, so lasse man sich durch seine Unarten nicht zu Vergehen gegen die Lebensart hinreißen. Man übersehe kleine Widerwärtigkeiten und wende sich in schwerwiegenden Angelegenheiten an den Wirt.

Auf dem Lande ersteht man unter Nachbarschaft oft den Umkreis mehrer Meilen, und die geselligen Bedingungen für Zusammenkünste sind wenig streng, wie in der Stadt. Bei einem ersten Besuche jedoch empfehlen wir, nicht von vornherein ausspannen zu lassen, sondern nur auf eine ganz besonders dringende Aufforderung des Hausherrn. Bei späteren Besuchen ist diese Vorsicht[129] unnötig, weil man sich nach dem langen Wege ohne weiteres für mehrere Stunden eingerichtet hat. Die Einladungen umfassen hier gewöhnlich die ganze Familie, und je mehr Personen mitkommen, desto besser findet es die ländliche Gastfreundschaft. Stets sei man bemüht, die freundschaftlichen Beziehungen mit dem Nachbar aufrechtzuerhalten und am dritten Orte zu betonen. Als die schätzenswertesten nachbarlichen Tugenden aber vergesse man die Selbstlosigkeit und Nachsicht nicht.[130]

Quelle:
Schramm, Hermine: Das richtige Benehmen. Berlin 201919, S. 126-131.
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