[1] Das strenge Ceremoniel, welches unter König Friedrich I. am Königlich Preussischen Hofe eingeführt und durch ein besonderes Reglement festgestellt worden war, ist schon bei dessen Nachfolger, besondere festliche Veranlassungen ausgenommen, sehr vereinfacht worden. Der Allerhöchsten Person des regierenden Herrn konnte Jedermann, aus dem Volke nahen, wenn er sich an den diensthabenden Flügel-Adjutanten wendete; je nach Lage der Sache erfolgte sofort ein Bescheid- durch den Letzteren, oder es wurde eine Audienz bewilligt, bei welcher die Einführung durch den Flügel-Adjutanten geschah. Hoffähige Personen wurden zur Tafel eingeladen. Ausländer mussten durch den betreffenden, am diesseitigen Königlichen Hofe accreditirten Gesandten Audienz erbitten; Diplomaten wurden durch den Minister der auswärtigen Angelegenheiten gemeldet und eingeführt. Bei Audienzen, welche von Deputationen oder einzelnen Corporationen erbeten wurden, stellte solche der Ober-Kammerherr Seiner Majestät dem Könige vor.[1]

Die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses pflegten noch zu Anfang dieses Jahrhunderts besondere Empfangstage zu halten, an welchen diejenigen hoffähigen Personen, welche sich bei dem betreffenden Hofmarschall oder der Ober-Hofmeisterin gemeldet hatten, vorgestellt oder empfangen wurden.

Gegenwärtig bietet das Hof-Rangreglement (vergl. den Abschnitt Hof-Rangreglement) eine Grundlage dafür, welchen Personen des Inlandes gestattet ist, bei den am Königlichen Hofe stattfindenden grossen Couren zu erscheinen und demgemäss zur Vorstellung bei Ihren Königlichen Majestäten und bei Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses sich zu melden. Es ist in dieser Beziehung Folgendes zu beobachten.


Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 1-2.
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