Beilage A.

[9] Rang-Reglement

vom

13. April 1688.

Nachdem Se. Churfürstl. Durchlaucht zu Brandenburg Unser allergnädigster Herr, bei Antretung Dero Regierung gnädigst gut gefunden, zu Verhütung aller Irrungen, Streits und Disputen wegen des Ranges ein solch Reglement abfassen zu lassen, wie folget:


1. Ober-Cämmerer.

2. General-Feldmarschall.

3. General-Feldmarschall-Lieutnant.

4. General-Feldzeugmeister.

5. General von der Kavallerie.

6. General von der Infanterie.

7. Ober-Marschall.


8. Wirkliche Geheimbten Räthe.

9. General-Lieutenants.

Diese haben den Rang

nach der Zeit ihrer Reception.


10. Ober-Stallmeister.


11. General-Majors.

12. Thum Pröbste.

13. Titular-Geheimbte Räthe.

desgleichen.


14. Ober-Hofmeister.

15. Oberjägermeister.

desgleichen.


16. Schlosshauptmann.

17. Ordinäre Cämmerer.

18. Clevische Geheimbten Räthe.


19. Oberschenke.

20. Dechanten.

21. Cammergerichtsräthe.

22. Obristen.

23. Churf. General-Adjutant.[9]

24. Regierungsräthe der Herzogtümer Magdeburg, Neumark und Pommern.

25. Extraodinäre Cämmerer.

26. Ober-Kriegs-Kornmissarien.

27. Hofjägermeister.

Nach der Zeit der Reception.


28. Hof- und Legations-Räthe.

29. Regierungsräthe der Fürstenthümer Halberstadt und Minden.

Nach der Zeit der Reception.


30. Obrist-Lieutenants.

31. Altmärkische Quartal-Gerichts-Räthe.

32. Consistorial-Räthe.

33. Amts-Cammer-Räthe.

34. Titular-Räthe.


35. Oberforstmeister.

36. Hauptleute.

37. Commissarien.

Nach der Zeit der Reception.


38. Majors.

39. Cammerjunker.

desgleichen.


40. Rittmeister und Capitains.

41. Hofjunker.

42. Geheimbte Cammer-Secretarii.

43. Geheimbte Secretarii.

44. Cammerdiener.

45. Kriegs- und Amts-Cammer-Secretarii.

46. Geheimbte und Kriegskanzellisten.

47. Cammergerichts-, Consistorial- und Amts- Cammer-Schreiber.

48. Renthei-Bediente.

49. Cammer-Musikanten.


Und dann Höchstgedachte Se. Churfürstl. Durchlaucht ihr gedachtes Rang-Reglement allerdings gehalten und demselben nachgelebet wissen wollen:

Als befehlen sie allen ihren, sowohl Civil- als Militärbedienten, und denen, so in diesem Reglement begriffen und benennet sein, bei Vermeidung ihrer schweren Ungnade, auch nach Befinden, bei Verlust der Chargen und sonsten wirkührlicher Bestrafung sich darnach gehorsamst zu achten, und demselben in keine Wege zu contraveniren. Signatum zu Cöllen an der Spree den etc.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 9-10.
Lizenz:
Kategorien:

Buchempfehlung

Stifter, Adalbert

Der Waldbrunnen / Der Kuß von Sentze

Der Waldbrunnen / Der Kuß von Sentze

Der Waldbrunnen »Ich habe zu zwei verschiedenen Malen ein Menschenbild gesehen, von dem ich jedes Mal glaubte, es sei das schönste, was es auf Erden gibt«, beginnt der Erzähler. Das erste Male war es seine Frau, beim zweiten Mal ein hübsches 17-jähriges Romamädchen auf einer Reise. Dann kommt aber alles ganz anders. Der Kuß von Sentze Rupert empfindet die ihm von seinem Vater als Frau vorgeschlagene Hiltiburg als kalt und hochmütig und verweigert die Eheschließung. Am Vorabend seines darauffolgenden Abschieds in den Krieg küsst ihn in der Dunkelheit eine Unbekannte, die er nicht vergessen kann. Wer ist die Schöne? Wird er sie wiedersehen?

58 Seiten, 4.80 Euro

Im Buch blättern
Ansehen bei Amazon

Buchempfehlung

Geschichten aus dem Sturm und Drang II. Sechs weitere Erzählungen

Geschichten aus dem Sturm und Drang II. Sechs weitere Erzählungen

Zwischen 1765 und 1785 geht ein Ruck durch die deutsche Literatur. Sehr junge Autoren lehnen sich auf gegen den belehrenden Charakter der - die damalige Geisteskultur beherrschenden - Aufklärung. Mit Fantasie und Gemütskraft stürmen und drängen sie gegen die Moralvorstellungen des Feudalsystems, setzen Gefühl vor Verstand und fordern die Selbstständigkeit des Originalgenies. Für den zweiten Band hat Michael Holzinger sechs weitere bewegende Erzählungen des Sturm und Drang ausgewählt.

424 Seiten, 19.80 Euro

Ansehen bei Amazon