Beilage H.

Verzeichnis

der

Europäischen souveränen Häuser nach dem Alter der Krone resp. der zur Krone gelangten Dynastien.

a. Die Kaiser und die Könige der Grossmächte.


1. Preussen.

(Annahme der Königswürde 18. Januar 1701.)

2. Grossbritannien.

(Vereinigung der angelsächsischen Reiche unter König Egbert 827. Dynastie Braunschweig-Lüneburg, 13. August, Krönung 31. October 1714.)

3. Russland.

(Kaiserwürde seit 22. October 1721. Dynastie Holstein-Gottorp seit 5. Januar 1762.)

4. Oesterreich.

(Das österreichische Kaiserhaus datirt vom 10. August 1804.)

5. Frankreich.

(Hugo Capet 987. Kaiserthum unter Napoleon III seit 2. December 1852.16

6. Italien.

(Der Titel »König von Italien« datirt vom 17. März 1861.)
[49]

b. Die Könige der andern Staaten.


1. Dänemark.

(Christliche Krone unter Knut dem Grossen 1015. Dynastie Holstein-Oldenburg seit 28. December 1448.)

2. Portugal.

(Zum Königreich erhoben durch Alphons I. 25. Juli 1139. Dynastie Braganza seit 15. December 1640.17

3. Spanien.

(Gründung des Königreichs Asturien 718. Dynastie Bourbon seit 24. November 1700.)

4. Beide Sicilien.18

5. Bayern.19

(Kurwürde des Hauses Wittelsbach 1225; Annahme der Königskrone 26. December 1805.)

6. Sachsen.

(Uebergang der Kurwürde von der Ernestinischen auf die Albertinische Linie 24. Februar 1548; Königswürde 11. December 1806.)

7. Hannover.20

(Kurwürde seit 22. März 1692; Königswürde 12. October 1814.)

8. Württemberg.

(Kurwürde 27. April 1803; Königswürde 26. December 1805.)

9. Niederlande.

(Königreich seit 16. März 1815.)

[50] 10. Schweden.

(Vereinigung des Schwedischen und Gothischen Reichs 1132. Dynastie Bernadotte 5. Februar 1818.)

11. Belgien.

(Königreich seit 12. Juli 1831.)

12. Türkei.

(Als Glied des Europäischen Fürstenraths anerkannt den 30. März 1856.)

13. Griechenland.

(Erhebung zum Königreich 7. Mai 1832. Dynastie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg seit 6. Juni 1863.)

14. Rumänien.

(Als erbliche Monarchie anerkannt 13. Juli 1878 durch die Mächte des Berliner Kongresses. Königreich seit 26. März 1881.)

15. Serbien.

(Unabhängigkeitserklärung des Fürstenthums Serbien – von der Türkei – durch den Frieden von Berlin 13. Juli 1878. Königreich seit 6. März 1882.)


c. Kronprinzen und Grossherzöge.


1. Kronprinz von Preussen.

2. Kronprinz von Grossbritannien und Irland, Prinz von Wales.

3. Grossfürst-Thronfolger.

4. Kronprinz von Oesterreich.

5. Kronprinz von Italien.

6. Kronprinz von Dänemark.

7. Kronprinz von Portugal, Herzog von Braganza.

8. Kronprinz von Spanien, Prinz von Asturien.

9. Kronprinz von Bayern.

10. Kronprinz von Sachsen.

11. Kronprinz von Württemberg.

12. Grossherzog von Baden.

(Markgräfliche Würde 1060; Kurfürstenthum 27. April 1803; Grossherzogthum 12. Juli 1806.)

13. Grossherzog von Hessen und bei Rhein.

(Reichsfürst 11. Mai 1292, Grossherzogliche Würde 12. Juli 1806.)

[51] 14. Kronprinz der Niederlande, Prinz von Oranien.

15. Grossherzog von Sachsen.

(Ehemaliges Kurfürstliches Haus 1485 bis 1548; Grossherzogliche Würde 4. April 1815.)

16. Grossherzog von Oldenburg.

(Grossherzogthum 9. Juni 1815.21)

17. 18. Grossherzog von Mecklenburg-Schwerin

und Grossherzog von Mecklenburg-Strelitz.

(Grossherzogliche Würde 28. Juni 1815.)

19. Kronprinz von. Schweden.

20. Kronprinz von Belgien, Herzog von Brabant.

21. Kronprinz von Griechenland.

22. Kronprinz von Rumänien.

23. Kronprinz von Serbien.


d. Nachgeborene Prinzen aus Kaiserlichen und Königlichen Häusern.


1. Prinzen von Preussen.

2. Prinzen von Grossbritannien und Irland.

3. Grossfürsten von Russland.

4. Erzherzöge von Oesterreich.22

5. Prinzen von Frankreich.

6. Prinzen von Italien.

7. Prinzen von Dänemark.

8. Prinzen von Portugal.

9. Prinzen von Spanien.

10. Prinzen von Bayern.

11. Prinzen von Sachsen.

12. Prinzen von Württemberg.

13. Prinzen der Niederlande.

14. Prinzen von Schweden.

15. Prinzen von Belgien.

16. Prinzen von Griechenland.

17. Prinzen von Rumänien.

18. Prinzen von Serbien.
[52]

e. Der Landgraf, Herzöge und Erbgrossherzöge.


1. Landgraf von Hessen.23

2. Herzog in Bayern (ehemals Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld.)24

(Der Titel Herzog in Bayern 16. Februar 1799.)

3. Herzöge von Württemberg.25

4. Herzog von Braunschweig-Wolffenbüttel.

(Rehabilitirung des Welfischen Hauses und Gründung des Herzogthums 8. August 1235.)

5. 6. 7. Herzog von Sachsen-Meiningen.

Herzog von Sachsen-Altenburg.

Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha.

(Herzogliche Würde des Hauses seit 6. Januar 1423.)

8. 9. Herzöge von Anhalt.

(Die Linie Bernburg26 erhielt schon 1806 vom Deutschen Kaiser die Herzogswürde, die Dessauische jedoch erst mit Eintritt in den Rheinbund 18. April 1807.)

10. Herzog zu Nassau.27

(Herzogliche Würde 12. Juli 1806.)

11. Erbgrossherzog von Baden.

12. Erbgrossherzog von Hessen und bei Rhein.

13. Erbgrossherzog von Sachsen.

[53] 14. Erbgrossherzog von Oldenburg.

15. Erbgrossherzog von Mecklenburg-Schwerin.

16. Erbgrossherzog von Mecklenburg-Strelitz.

17. Der erstgeborene Sohn des Landgrafen von Hessen.28

18. Herzöge von Holstein.29


f. Regierende Fürsten, aus neufürstlichen30 Häusern.


1. Hohenzollern.31

2. Waldeck.

(Reichsfürstenwürde 1682, Introduction 1686.)

3. Liechtenstein.

(Reichsfürst seit 1608, Introduction der noch blühenden Gundaccarschen Linie in den Reichsfürstenrath 1713.)

4. u. 5. Schwarzburg-Sondershausen und

Schwarzburg-Rudolstadt.

(Reichsfürstliche Würde von Sondershausen 1697, von Rudolstadt 1710, Introduction erst 30. Mai 1754.)

[54] 6. Lippe-Detmold.

(Zum Reichsfürsten erhoben 1720, aber erst 1789 zur Geltung gekommen.)

7. Reuss.

(Die ältere Linie zu Greiz schon 15. Mai 1778 reichsfürstlich, die jüngere Linie zu Schleiz aber erst 9. April 1806.)

8. Schaumburg-Lippe.

(Fürst seit 18. April 1807.)


g. Nachgeborene Prinzen aus Grossherzoglichen Häusern.


1. Prinzen von Hessen aus älterer Linie.

2. Prinzen von Baden.

3. Prinzen von Hessen und bei Rhein.

4. Prinzen von Sachsen-Weimar.

5. Prinzen von Oldenburg.

6. Prinzen von Mecklenburg-Schwerin.

7. Prinzen von Mecklenburg-Strelitz.


h. Erbprinzen aus Herzoglichen Häusern.


1. Erbprinz von Sachsen-Meiningen.

2. Erbprinz von Sachsen-Altenburg.

3. Erbprinz von Sachsen-Coburg-Gotha.

4. Erbprinz von Anhalt.


i. Nachgeborene Prinzen aus altfürstlichen Häusern.


1. Erbprinz von Sachsen-Meiningen.

2. Prinzen von Sachsen-Altenburg.

3. Prinzen von Sachsen-Coburg-Gotha.

4. Prinzen von Anhalt.

5. Prinzen von Holstein.32
[55]

k. Erbprinzen aus neufürstlichen Häusern.


1. Erbprinz von Nassau.

2. Erbprinz von Hohenzollern.

3. Erbprinz von Waldeck.

4. Erbprinz von Liechtenstein.

5. Erbprinz von Schwarzburg-Sondershausen.

6. Erbprinz von Schwarzburg-Rudolstadt.

7. Erbprinz von Lippe-Detmold.

8. Erbprinz von Reuss.

9. Erbprinz von Schaumburg-Lippe.


1. Nachgeborene Prinzen aus neufürstlichen Häusern.


1. Prinzen von Nassau.

2. Prinzen von Hohenzollern.

3. Prinzen von Waldeck.

4. Prinzen von Liechtenstein.

5. Prinzen von Schwarzburg-Sondershausen.

6. Prinzen von Schwarzburg-Rudolstadt.

7. Prinzen von Lippe-Detmold.

8. Prinzen von Reuss.33

9. Prinzen von Schaumburg-Lippe.
[56]

Hier dürfte sich noch das Herzoglich Leuchtenbergische Haus anschliessen, welches zufolge des im Pariser Frieden gefassten Beschlusses vom König von Bayern durch Erklärung vom 15. November 1817 creirt und dotirt wurde. Es hat vor allen in Bayern sesshaften, ehemals reichsunmittelbaren Fürsten den Vorrang, und seine Mitglieder rangiren in Bayern unmittelbar nach den Prinzen und den Prinzessinnen des Königlichen Hauses.


Schliesslich wird hier noch die Ordnung mitgetheilt, in welcher die zum Deutschen Reiche gehörigen Staaten auf dem Reichstage rangiren. Es ist dies folgende:


1. Königreich Preussen.

2. Königreich Bayern.

3. Königreich Sachsen.

4. Königreich Württemberg.

5. Grossherzogthum Baden.

6. Grossherzogthum Hessen und bei Rhein.

7. Grossherzogthum Mecklenburg-Schwerin.

8. Grossherzogthum Sachsen.

9. Grossherzogthum Mecklenburg-Strelitz.

10. Grossherzogthum Oldenburg.

11. Herzogthum Braunschweig-Lüneburg.

12. Herzogthum Sachsen-Meiningen.

13. Herzogthum Sachsen-Altenburg.

[57] 14. Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha.

15. Herzogthum Anhalt.

16. Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen.

17. Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.

18. Fürstenthum Waldeck und Pyrmont.

19. Fürstenthum Reuss, ältere Linie.

20. Fürstenthum Reuss, jüngere Linie.

21. Fürstenthum Schaumburg-Lippe.

23. Freie und Hansestadt Lübeck.

25. Freie Hansestadt Bremen.

25. Freie und Hansestadt Hamburg.


Commentar.

[58] Der Gedanke, für die Bestimmung des Ranges der Europäischen souverainen Häuser das Alter der Krone resp. der zur Krone gelangten Dynastien, unter Voranstellung der Grossmächte, zur Norm zu wählen, entstammt Seiner Majestät dem Könige Friedrich Wilhelm IV, und Allerhöchst sein Wille ist es, welcher die vorstehende Zusammenstellung ins Leben gerufen hat. Der Grund, welcher die Veröffentlichung derselben veranlasste, ist von Sachverständigen an anderen Höfen seit dem Erscheinen dieses Buches nicht verkannt worden, und es dürfte daher die mit dieser Veröffentlichung verbundene wohlgemeinte Absicht nicht noch besonders dem Schutze und der Nachsicht zu empfehlen sein.

In der Sache liesse sich hier noch mancherlei anführen; insbesondere könnte der lehrreichen Facta gedacht werden, welche die gleichzeitige Anwesenheit verschiedener Europäischer Regenten, z.B. zu Wien, Aachen, Verona, bei der Krönung zu Königsberg etc., darbieten; es muss jedoch bei dem engen Raume die ser Blätter von dergleichen Erörterungen Abstand genommen werden. Erwähnt mag nur noch werden, dass bei der im Jahre 1872 zu Berlin stattgehabten Dreikaiser-Conferenz die beiden fremden Kaiser, einem dieserhalb besonders getroffenen Uebereinkommen zufolge, im Range alternirten.

Bei Zusammenkünften der Souveraine der Grossmächte oder deren Erben ist es in neuerer Zeit üblich geworden, diese Allerhöchsten und Höchsten Personen am ersten Tage der Zusammenkunft nach dem Alphabet der Staaten, welchen sie angehören, zu rangiren und demnächst an jedem folgenden Tage ein Altemiren im Range eintreten zu lassen.

Der Vollständigkeit wegen durften in der vorstehenden Zusammenstellung die nicht mehr regierenden Häuser nicht fehlen.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 47-59.
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