Beilage K.

Rang-Ordnung

der

in Preussen aufgenommenen reichsfürstlichen und reichsgräflichen Familien.

a. Vormals reichsunmittelbare, in Preussen mit reichsständischem Besitzthum angesessene fürstliche und gräfliche Familien.


1. Fürsten, welche bis zum Jahre 1806 wirklich im Besitz einer Virilstimme sich befanden und bei dem Reichstage introducirt waren:

Aremberg, (Reichsfürst 1576, introducirt 1582),

Salm-Salm, (Reichsfürst 1623, introducirt 1654),

Fürstenberg, (Reichsfürst 1664, introducirt 1654),

Thurn und Taxis, (Reichsfürst 1695, introducirt 1754.

2. Fürsten, denen durch den Reichsdeputationsbeschluss vom Jahre 1803 eine Virilstimme verheissen war, und denen durch Bundesbeschluss vom 18. August 1825 ebenfalls der Titel »Durchlaucht«, unter Anerkennung der Ebenbürtigkeit, garantirt worden ist:

Solms-Braunfels, (Reichsfürst 1742).

Isenburg-Birstein, (Reichsfürst 1744).

3. Fürsten, welche in Gemässheit des Beschlusses der Bundesversammlung vom 18. August 1825 im Jahre 1829 als solche angemeldet worden sind, denen das Durchlaucht-Prädikat ebenfalls zukommt:

[69] Croy-Dülmen, (Reichsfürst 30. März 1664),

Wied, (Reichsfürst 29. Mai 1784),

Solms-Lich und Hohensolms, (Reichsfürst 14. Juli 1792),

Sayn-Wittgenstein-Berleburg, (Reichsfürst 4. September 1792),

Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, (Reichsfürst 20. Juni 1801),

Bentheim-Bentheim und Bentheim-Steinfurt, (Preussischer Fürst 21. Januar 1817),

Salm-Horstmar, (Preussischer Fürst 11. März 1817),

Bentheim-Tecklenburg-Rheda, (Preussischer Fürst 20. Juni 1817).

4. Grafen, ehemals mit Sitz und Stimme beim Reichstage:

Isenburg-Büdingen in Wächtersbach,

Isenburg-Büdingen in Meerholz,

Solms-Rödelheim,

Stolberg-Wernigerode,

Stolberg-Stolberg,

Stolberg-Rossla.


Hierher ist auch die gräfliche Familie Bentinck zu rechnen, welcher laut Bundes-Protokoll vom 12. Juni 1845 nach ihrem Standesverhältnisse zur Zeit des deutschen Reiches die Rechte des hohen Adels und der Ebenbürtigkeit im Sinne des Artikels 14 der deutschen Bundesacte zugestanden worden sind.


b. Vormals reichsunmittelbare, aber in Preussen nicht mit reiccsständischem Besitzthum angesessene fürstliche Familien:


Herzog von Ujest, als Chef des Hauses Hohenlohe-Oehringen (vormals Hohenlohe-Ingelfingen), einem Zweige der Neuensteinschen, seit 1764 reichsfürstlichen Linie,

Herzog von Ratibor, wegen Schillingsfürst.


Diesen Chefs des Hauses Hohenlohe wird der Rang nach Croy-Dülmen gegeben.


Prinz Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe-Ingelfingen. Demselben ist für seine Person der Rang unmittelbar hinter den Chefs der ehemals reichsständischen gräflichen Häuser zugestanden worden.
[70]

c. Reichsfürsten ohne Reichsstandschaft:

Radziwill, (Reichsfürst 1518).

Den bisherigen Repräsentanten des Hauses Radziwill, dem Fürsten Wilhelm († 5. August 1870) und dem Prinzen Boguslaw († 2. Janur 1873), wurde weniger in Ansehung des Alters ihrer Reichsfürstenwürde und des Durchlaucht-Prädikats, als vielmehr wegen der nahen Verwandtschaft mit dem Königlich Preussischen Hause der Rang nach Sayn- Wittgenstein-Hohenstein gegeben. Der gleiche Rang ist auch den gegenwärtigen Repräsentanten dieses Hauses, den Fürsten Anton und Ferdinand Radziwill, für ihre Person zugestanden worden.

Sulkowski, (Reichsfürst 6. März 1752). S. Rangordnung der landsässigen Fürsten des Preussischen Königreichs.)


Die Nachgeborenen der vorstehend aufgeführten Häuser rangiren in der Reihenfolge der Chefs ihrer Häuser, und zwar, wenn sie das Cordon eines Preussischen Ordens besitzen, nach den Excellenzen, im anderen Falle nach ihrem betreffenden Dienstrange.

Mithin würde die Reihenfolge der Häupter der vorstehend aufgeführten, ehemals reichsunmittelbaren, jetzt der Krone Preussen standesherrlich untergeordneten fürstlichen und gräflichen Familien folgende sein:


Aremberg,

Salm-Salm,

Fürstenberg,

Thurn und Taxis,

Solms-Braunfels,

Isenburg-Birstein,

Croy-Dülmen,

Ujest,

Ratibor,

Wied,

Solms-Lich und Hohensolms,

Sayn-Wittgenstein-Berleburg,

Sayn-Wittgenstein-Hohenstein,

Bentheim-Bentheim und Bentheim-Steinfurt,

[71] Salm-Hostmar,

Bentheim-Tecklenburg-Rheda,

Isenburg-Büdingen in Wächtersbach,

Isenburg-Büdingen in Meerholz,

Solms-Rödelheim,

Stolberg-Wernigerode,

Stolberg-Stolberg,

Stolberg-Rossla,

Bentinck,

Radziwill.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 67-72.
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