[22] Das Ceremoniel bei der Ankunft und Anwesenheit fremder Allerhöchster und Höchster Herrschaften richtet sich am Königlich Preussischen Hofe, wie überall, nach dem Range resp. dem Auftrage des zu empfangenden Hohen Gastes (Vergl. von Rohr's Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschaft, Berlin 1729, Pag. 357–377). Die Hauptehren bestehen dabei nach altem Herkommen in Folgendem:


1. Empfang an der Grenze,

2. Abordnung von Cavalieren resp. Offizieren zur Aufwartung,

3. Begrüssung vor der Residenz,

4. Empfang in der Residenz,

5. Aufnahme am Königlichen Hoflager,

6. Cour bei dem Hohen Gaste und Festlichkeiten zu Ehren desselben,

7. Ehrenbezeigungen bei der Abreise.


Ob alle, oder welche dieser Punkte in jedem besonderen Falle zur Anwendung kommen, hängt von dem von vornherein genau in Erwägung zu ziehenden Range des betreffenden Gastes ab. Als Beispiele mögen die beiden Relationen (vergl. Beilage A. und B.) dienen, weil dieselben sämmtliche Hauptnormen des in Rede stehenden Ceremoniels, wie solches am hiesigen Königlichen Hofe herkömmlich ist, darbieten.[22]

Da, es von Interesse sein dürfte, zu vergleichen, wie bei einem Besuche gekrönter Häupter am Königlichen Hofe in früherer Zeit verfahren wurde, so sind ausserdem hier noch in den Beilagen C.D. und E. drei Relationen beigefügt worden, welche sich in König's Versuch einer historischen Schilderung der Hauptveränderungen etc. der Residenzstadt Berlin seit den ältesten Zeiten bis zum Jahre 1786, Berlin 1792, Band 1. pag. 313, ferner ibid. Band 1. pag. 139, sowie in Dumont Supplement au corps universel diplomatique du droit des gens, Amsterdam 1739, tom. 5. pag. 587 abgedruckt finden.[23]

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 22-24.
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