I. Concert.

[54] Bereits im Abschnitte VI. dieses Werkes ist angedeutet worden, dass der Cour der Königin, mit welcher die in jedem Jahre während des Carnevals stattfindenden Hoffestlichkeiten beginnen, in der Regel ein Concert folgt. Zur Abhaltung dieses Concertes, dem die bei der Cour erschienenen Personen (d.h. die ganze courfähige Gesellschaft) beiwohnen, wird deshalb stets der Weisse Saal, das grösste und imposanteste aller Prachtgemächer des Königlichen Schlosses, gewählt. Da die in jedem Gemache zur Cour versammelten Personen, sobald sie von Ihren Königlichen Majestäten gesehen worden sind, sich sofort nach dem Weissen Saale zu begeben haben, und da die Cour immer bei den höchsten Rangstufen beginnt und zu den niedrigeren allmählich übergeht, so muss, damit der Weg nach dem Weissen Saale frei sei, die Ordnung der Cour stets so eingerichtet werden, dass in der Reihe der dazu bestimmten Appartements das Gemach, in welchem der vornehmste Theil der Gesellschaft Aufstellung gefunden hat, dem Weissen Saale zunächst gelegen, und dass der andere Theil der Gesellschaft, nach Rang-Kategorien abnehmend, in den folgenden vom Weissen Saale noch weiter ab gelegenen Gemächern in derselben Reihenfolge aufgestellt sei, in welcher er zur Cour gelangt. Da ferner das Königliche Schloss die erforderlichen double-appartements nicht enthält, so muss die Versammlung der Allerhöchsten und der Höchsten Herrschaften, sowie der Königlichen und der Prinzlichen Hofstaaten in Appartements erfolgen, welche zwischen jenem für den vornehmsten Theil der Gesellschaft bestimmten Gemach und dem Weissen Saale gelegen sind. Sobald nun Ihre Königlichen Majestäten mit den Höchsten Herrschaften und den betreffenden Gefolgen die Versammlungszimmer zu verlassen und von dem im ersten Gemache aufgestellten vornehmsten Theile der Gesellschaft die Cour entgegenzunehmen geruht haben, werden diese Personen nach dem Weissen Saale geleitet, wohin der Weg nunmehr frei geworden ist. Das Gleiche geschieht successive bei jedem folgenden Gemach. Sobald die Cour beendet, pflegen Ihre Königlichen Majestäten mit den Höchsten Herrschaften im Kurfürstengemach den Thee zu nehmen. Nach dem Thee begeben Ihre Majestäten mit den Höchsten Herrschaften Sich zum Concert nach dem Weissen Saale, nachdem[55] Allerhöchstdieselben zuvor in der alten Kapelle und in der Bildergalerie die Cour der inzwischen erschienenen Offizier-Corps entgegen zu nehmen geruht haben, welche hierauf gleichfalls nach dem Weissen Saale geführt werden.

Im Weissen Saale ist auf der Thronseite ein haut- pas errichtet, auf welchem Ihre Majestäten der König und die Königin, so wie der Kronprinz, die Kronprinzessin, die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses und die etwa anwesenden Souveraine oder Mitglieder anderer souverainen Häuser, die Herren und die Damen des Gefolges der Allerhöchsten und der Höchsten Herrschaften, die Obersten und die Ober-Hofchargen, der Reichskanzler und die General-Feldmarschälle Platz nehmen.

Dem haut-pas gegenüber, durch einen breiten Gang von demselben geschieden, befinden sich drei Compartiments von Sitzen. In dem so eben erwähnten Gange werden vis-à-vis Ihrer Königlichen Majestäten die Botschafter und die Botschafterinnen auf besonderen Fauteuils placirt. Von den drei Compartiments ist das eine, welches dem auf der Kapellenseite angebrachten Orchester zunächst liegt, für die Herren und Damen des diplomatischen Corps, das zweite für die Fürstinner, die Excellenzen-Damen und die Minister und das dritte für die Damen, welche nicht Excellenzen sind, bestimmt. Ausserdem ist noch, und zwar rechts vom haut-pas, ein Compartiment von Sitzen vorhanden, auf welchem die Fürsten, Generale und Wirklichen Geheimen Räthe Platz nehmen. Alle anderen, zu den angeführten Kategorien nicht gehörigen Personen haben sich in Ermangelung weiterer Sitzplätze in dem mit Stühlen nicht besetzten Theile des Saales, namentlich unter den Arcaden, aufzustellen. Reicht der Raum dazu nicht aus, so werden die jüngeren Herren Offiziere ersucht, auf den Tribünen im Weissen Saale dem Concerte beizuwohnen.

Es sind auch Beispiele vorhanden, dass ein Concert ohne vorgängige Cour veranstaltet worden ist, und dass dasselbe mithin ein selbstständiges Hoffest gebildet hat. Ein solches Beispiel gewährt unter Anderen das Concert, welches die Reihe der Feierlichkeiten der am 20. September 1856 erfolgten Vermählung Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Luise von Preussen mit Seiner Königlichen Hoheit dem Grossherzog Friedrich von Baden beschloss, und welches am 23. September 1856 im Weissen Saale des Königlichen Schlosses zu Berlin stattfand. Dieses Concert, zu welchem selbstredend besondere Einladungen[56] ergangen waren, begann um 8 Uhr und endete nach 10 Uhr. Die Damen, erschienen im Hofkleide (robe de cour), die Herren in Gala mit Ordensband (event. Badischem), die Militairs wie bei den grossen Hof-Couren. Die Allerhöchsten und die Höchsten Herrschaften nahmen ihren Eintritt vom Schweizersaale, alle anderen eingeladenen Personen vom Rittersaale her. Im Weissen Saale war auf der linken Seite, wo sonst der Thron steht, nicht, wie jetzt üblich ist, ein haut-pas errichtet, die Herrschaften nahmen vielmehr vor dem auf der Kapellenseite befindlichen Orchester im Halbkreise Platz. Auf der linken Seite zunächst, dem Orchester sassen an der Wand die Hofchargen, die Fürsten, Minister und Generale, und weiterhin, nach den Arcaden zu, die Adjutanten und Gefolge; auf der Fensterseite zunächst dem Orchester, gleichfalls an der Wand, die fremden Minister und weiterhin, nach den Arcaden zu, die anderen Herren des diplomatischen Corps. Hinter den Allerhöchsten und den Höchsten Herrschaften waren in der Mitte des Weissen Saales die Excellenzen-Damen, die Damen des diplomatischen Corps, die Hofdamen und sämmtliche anderen Damen placirt. Hinter den Damen hatten alle Herren Platz genommen, welche nicht zu den schon genannten Kategorien gehörten.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 54-57.
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