A. Wenn man Besuche macht.

[99] 1. Als Zeit für einen abzustattenden Besuch gelten die Morgenstunden von 11–12 Uhr oder die Mittagsstunden von 3–5 Uhr. Willst Du nicht lästig fallen, so mache Besuche nie zu früh am Morgen, aber auch nie zu spät abends, nicht zur Essenszeit oder wenn man den zu Besuchenden in Geschäften weiß, während des Gottesdienstes[99] oder wenn man denken kann, daß der Betreffende, den man besuchen will, eben in den Gottesdienst gehen oder sonstwie ausgehen will. Beamte (und Vorgesetzte) haben in der Regel ihre bestimmten Empfangsstunden, außerhalb deren sie nicht empfangen. Gut ist es deshalb, wenn Du Dich vorher nach der Zeit erkundigst, zu welcher Dein Besuch nicht lästig fallen kann. Bist Du dann zu einer bestimmten Stunde bestellt, so erscheine auch pünktlich.

2. Die Dauer eines Besuches soll in der Regel eine Viertelstunde nicht übersteigen; bleibe nur so lange, als es nötig ist, um die Sache, um derentwillen Du gekommen bist, abzumachen. Jeder muß eben selbst fühlen, wie lange er bleiben darf. Manche Höhergestellte laden uns nicht einmal zum Sitzen ein, und dann ist das schon ein Zeichen, daß man sich möglichst bald empfehlen soll. Unter guten Freunden und Bekannten freilich brauchst Du es mit der Zeitdauer Deines Besuches nicht so genau zu nehmen, immer aber gilt als Hauptregel, daß Du nie zu lange bleibst, um ja nicht lästig zu fallen. Merke das Wort:


»Klug ist, wer stets zur rechten Stunde kommt,

Doch klüger, wer zu geh'n weiß, wenn es frommt.«


3. Bei einem Besuche erscheine in anständiger, reinlicher und passender Kleidung. Bei Schnee- und Regenwetter sorge dafür, daß Deine Kleider, hauptsächlich Deine Schuhe, nicht beschmutzt werden. Zu Besuchen bei Vorgesetzten und Hochgestellten hast Du in der Regel in schwarzem Anzug, immer[100] aber mit Handschuhen zu erscheinen. Im allgemeinen ist immer der schwarze Rock gefordert; helle Beinkleider sind nach der jetzigen Mode gestattet.

4. Bist Du am Hause des zu Besuchenden angekommen, so reinige, wie Du das überhaupt vor dem Eintritte in jedes fremde Haus thun sollst, Dein Schuhwerk an der hierfür angebrachten Vorrichtung, und bringe Deine etwa in Unordnung geratene Kleidung in Ordnung.

5. Ist dies geschehen, so läute bescheiden und anständig, nicht zu hastig und zu stark, und warte dann ruhig, bis geöffnet wird.

6. Erscheint niemand, so schiebt man seine Visitenkarte unter der Thüre durch und entfernt sich wieder.

7. Kommt ein Diener (Dienstbote), so zieht man den Hut ab und fragt ihn, ob Herr N.N. (nicht kurzweg »der Herr«) zu Hause sei. Nur der Dienstbote hat das Recht, zu sagen: »Der Herr.« Ist der zu Besuchende nicht zu Hause oder will er aus irgend welchem Grunde unseren Besuch nicht annehmen, so gibt man seine Karte ab, ohne etwas zu äußern. Hat man keine Karte, so genügt es, dem Oeffnenden gegenüber Namen und Stand anzugeben. Oeffnet uns der Herr oder die Frau des Hauses, dann fallen natürlich diese Zeremonien weg; man zieht einfach den Hut, verbeugt sich und gibt Namen und Stand an, z.B.: »Ich bin der Lehrer N.N. von ...«

8. Schirm, Stock und Ueberzieher werden im Vorzimmer oder im Gange abgelegt, der Hut aber mit in das Zimmer genommen.[101]

9. Nun kann es vorkommen, daß uns der Diener (Dienstbote) in ein Vorzimmer führt und uns da zu warten bittet, bis er dem Herrn unsere Ankunft gemeldet hat. Hier warte man stehend oder sitzend die Ankunft des Herrn ab. Während des Wartens kann man wohl die im Zimmer befindlichen Kunst- und Schmuckgegenstände (Gemälde, Statuen, Vasen, Bücher, Albums) besichtigen, doch soll man die Kunstgegenstände nicht berühren. Unter allen Umständen muß man im Vorzimmer unbedeckten Hauptes warten, wenn auch niemand anwesend ist. Ist jemand bei unserem Eintritt in das Vorzimmer anwesend, so begrüße man ihn mit einer höflichen Verneigung.

10. Wir können auch sofort in das Besuchszimmer oder Empfangszimmer geleitet werden und da warten müssen, bis unsere Ankunft dem Herrn des Hauses gemeldet ist und derselbe erscheint. Hier gilt in verschärftem Maße, was in der vorigen Nummer über das Benehmen im Vorzimmer gesagt worden ist; besonders hüte man sich, dem etwa vorhandenen Schreibtisch zu nahe zu treten und die dort liegenden Briefe zu lesen.

11. Schließlich kann es vorkommen, daß der Diener oder Dienstbote uns einfach das Zimmer zeigt, wo wir den zu Besuchenden finden können.

12. Ist man nun vor dem Zimmer angelangt, so klopft man bescheiden an, und tritt erst auf den Ruf »Herein!« ein, oder wenn, was auch vorkommt, die im Zimmer befindliche Person uns die Thüre öffnet. Ist der Ruf »Herein« nicht erfolgt, so warte man eine Zeitlang, ehe man[102] wieder klopft, denn entweder ist niemand im Zimmer oder es sind gerade andere Besuche da, so daß man uns nicht vorlassen will. Tritt aber auf keinen Fall in ein fremdes Zimmer, bevor Du angeklopft hast.

13. Darfst Du nicht sofort eintreten, so horche nicht vor dem Zimmer oder schaue durchs Schlüsselloch; es ist dies unverständiger Vorwitz und kann den Bewohner des Zimmers schwer beleidigen.

14. Bist Du durch den Ruf »Herein!« oder durch das Oeffnen der Thüre seitens des im Zimmer Befindlichen zum Eintreten eingeladen, so öffne geräuschlos und leise, nicht zu rasch, aber auch nicht zu langsam die Thüre und schließe sie ebenso wieder. Dabei achte darauf, daß Du weder beim Eintritt noch beim Austritt aus dem Zimmer der in demselben befindlichen Person den Rücken kehrst. Man darf überhaupt nie einer Person den Rücken zukehren.

15. Tritt der Hausherr gleichzeitig mit Dir ins Zimmer, so mußt Du ihm den Vortritt lassen, es sei denn, daß er Dich auffordert, zuerst einzutreten, was ein höflicher Mann wohl kaum unterlassen wird. Begleitet er Dich aber beim Verlassen des Zimmers hinaus, so mußt Du zuerst, ohne ihm den Vortritt anzubieten, hinausgehen; denn es ist Sache des Hausherrn, die Zimmerthüre zu schließen.

16. Kommt jemand in dem Augenblick aus dem Zimmer, in welches Du eintrittst, so erfordert es der Anstand, daß Du ein wenig beiseite trittst und der betreffenden Persönlichkeit den Vortritt überlässest.[103]

17. Bist Du ins Zimmer eingetreten, so mache gleich an der Thüre eine Verbeugung, tritt bis auf etwa zwei Schritte Entfernung vor den Hausherrn hin, verbeuge Dich wiederum und grüße verbindlichst, aber nicht mit den Worten »guten Tag« usw., sondern in gewählter, ehrerbietiger Form, indem Du etwa sagst: »Ich nehme mir die Freiheit, Ihnen meinen Besuch abzustatten – meine Aufwartung zu machen – meine Hochachtung zu bezeigen – mich Ihrem gütigen Wohlwollen zu empfehlen.« Wo Du besser bekannt bist oder der herrschende Ton nicht so vornehm, sondern mehr bürgerlich ist, benütze die Formeln: »Ich bin so frei, Ihnen einen Besuch zu machen, Sie zu besuchen, mich nach Ihrem Befinden zu erkundigen.« Bist Du ganz fremd in einem Hause, so kannst Du sagen: »Sie werden gütigst entschuldigen, daß ich so frei bin (daß ich mir die Freiheit nehme), Sie mit einem Besuche zu belästigen; mein Name ist N.N., und ich erlaube mir, Ihnen folgende Bitte vorzutragen« usw.

18. Tritt nicht zu nahe vor den zu Besuchenden hin, damit er nicht durch Deinen Atem belästigt wird. Ebensowenig setze Dich zu nahe zu ihm, wenn Du zum Sitzen eingeladen wirst.

19. Sind mehrere Personen im Zimmer anwesend, so mache nach der Begrüßung des Hausherrn nach rechts und links eine Verbeugung; gute Bekannte und Freunde darfst Du etwas herzlicher begrüßen. Zunicken darf man allenfalls nur den vertrautesten Freun den.

20. Ist der zu Besuchende eben mit Schreiben[104] oder mit einer sonstigen Arbeit beschäftigt und beachtet deshalb Deinen Eintritt nicht sogleich, so bleibe an der Thüre stehen, bis er seine Arbeit beendigt hat und sich zu Dir wendet. Ist er im Gespräch mit jemand begriffen, so warte in angemessener Entfernung, bis das Gespräch beendigt ist.

21. Wirst Du aufgefordert, den Hut abzulegen, falls er Dir vom Diener oder vom Hausherrn noch nicht abgenommen worden ist, so lege ihn neben Dich auf einen Stuhl, aber nicht auf das Klavier, auf den Tisch oder das Bett. Manche wollen, daß man ihn unter seinen Stuhl lege; wir möchten diese Sitte nicht empfehlen; wohl aber darf man ihn neben seinen Stuhl setzen. Mußt Du den Hut in der Hand behalten so spiele nicht mit ihm, drehe ihn nicht verlegen zwischen den Fingern usw.

22. Wirst Du zum Sitzen aufgefordert, so gehorche ohne weiteres, setze Dich aber nicht eher, als bis sich der Hausherr selbst gesetzt hat. Dann nimm entweder selbst einen Stuhl, oder den, den der Hausherr Dir anbietet. Bleibt der Herr stehen, so ist das, wie schon oben gesagt, ein Zeichen, daß er die Unterredung bald beendigt wünscht.

23. Dem Hausherrn setze Dich gegenüber, doch nicht zu nahe (siehe Nr. 18).

24. Wirst Du aufgefordert, auf dem Sofa Platz zu nehmen, so laß die rechte Seite dem Hausherrn oder der Hausfrau, während Du selbst die linke Seite einnimmst, aber wiederum erst, nachdem sich der Herr oder die Dame gesetzt haben.[105] Auch in diesem Falle thut man gut, wenn man die Einladung, auf dem Sofa Platz zu nehmen, mit höflichen Worten ablehnt und sich einen Stuhl nimmt.

25. Kommt während Deines Besuches eine höhere Person, so überlasse ihr Deinen Platz auf dem Sofa, vorausgesetzt daß Du es nicht für passend hältst, Dich zu entfernen oder einen Wink dazu bekommst. Fordert Dich der Hausherr auf, auf dem Sofa sitzen zu bleiben, so mußt Du es thun, denn den Anordnungen des Hausherrn hat man sich zu fügen.

26. Steht der Hausherr auf, so stehe ebenfalls auf. Verläßt er einen Augenblick das Zimmer, so bleibe ruhig sitzen; kommt er zurück, so erhebe Dich und setze Dich wieder, falls er sich setzt; geschieht das nicht mehr, dann hast Du Dich zu verabschieden.

27. Die Regeln, die oben beim Kapitel über die Haltung gegeben worden sind, sollst Du bei einem Besuch sowohl im Sitzen als im Stehen aufs genaueste und peinlichste beobachten.

28. Selbstverständlich müssen auch sonstige Ungezogenheiten unbedingt vermieden werden, wie Räuspern und Gähnen. Auch das Niesen und Husten sollte möglichst unterdrückt werden; gelingt Dir das nicht, so geschehe es mit abgewandtem Gesicht und vorgehaltenem Taschentuch, aber nicht, indem man der Person den Rücken kehrt.

29. Vermeide alles Spielen mit irgend einem Gegenstand während der Unterhaltung; verrate nie Langweile.[106]

30. Tritt während Deiner Anwesenheit eine weitere Person ins Zimmer, so erhebe Dich augenblicklich und verbeuge Dich höflich. Bei näheren Bekannten genügt eine Verbeugung im Sitzen. Ist der Eintretende eine höhere Persönlichkeit, so verabschiede Dich unter einem schicklichen Vorwande und dulde nicht, daß man Dich begleite. Besteht der Höhere darauf, daß Du noch bleibst, so verweile höchstens noch 4–5 Minuten.

31. Sind die Personen, die in ein Besuchszimmer kommen, einander unbekannt, so hat der Hausherr, bezw. derjenige, welchem der Besuch gilt, die Vorstellung zu übernehmen. Dieselbe erfolgt nach den auf Seite 78, 9 gegebenen Regeln.

32. Laß den Besuchten das Gespräch eröffnen und bringe Deine Sache kurz und bündig, bescheiden, aber mit freimütiger und ungekünstelter Offenheit vor; sei nicht blöde und ängstlich, dadurch könntest Du leicht anstoßen. Je natürlicher und ungezwungener Du Dich benimmst, desto besseren Eindruck wirst Du hinterlassen.

33. Gib auf alle an Dich gerichteten Fragen bescheiden, klar und deutlich Antwort. Sei aufmerksam auf das, was die Person, der Dein Besuch gilt, spricht.

34. Belästige den Besuchten nicht mit unnötigen Fragen. Mußt Du fragen, so frage höflich und bescheiden mit den Worten: »Gestatten Sie die Frage? Ist es erlaubt zu fragen? Darf ich fragen?«

35. Kurze Fragen, wie »was?«, »wie?« usw. sind streng verpönt. – Frage entweder: »Wie[107] beliebt?« oder sage: »Entschuldigen Sie, ich habe Sie nicht verstanden!« (siehe Seite 75, 12).

36. Führt Dich der Besuchte an ein Fenster, um Dir irgend etwas zu zeigen, so stelle Dich, besonders wenn er ein Vornehmerer ist, nicht neben ihn, sondern etwas seitwärts hinter ihn.

37. Guten Freunden und Bekannten gegenüber brauchst Du Dich an diese Regeln nicht so streng zu binden, doch benimm Dich auch ihnen gegenüber anständig und höflich und setze nicht alle Rücksichten beiseite. Hier wäre es gegen allen Anstand und alles Zartgefühl, etwa im Gespräche merken zu lassen, man komme nur zu Besuch, um sich die Langeweile zu vertreiben, weil man gerade nicht wisse, was man thun solle, oder weil einen eben gerade der Weg vorbeigeführt habe – lauter Unhöflichkeiten, die auch von den besten Freunden übel genommen werden, da sie in der Regel Besseres zu thun haben, als ihre kostbare Zeit ohne Not und Zweck einem lästigen, aufdringlichen Besuchmacher zu opfern.

38. Laß, wie schon oben bemerkt, einen Besuch bei Höheren (Anstandsbesuch) nicht zu lange währen. Eine Andeutung, sich zu verabschieden, liegt darin:

a) Wenn der Besuchte aufhört zu reden, wenn er anfängt, eine gewisse Unruhe zu zeigen, den Bleistift zu spitzen, auf die Uhr zu schauen, mit der Uhrkette zu spielen, Gegenstände auf dem Tisch zu ordnen, in eine Zeitung oder in ein Buch zu blicken, mit dem Stuhle zu rücken, auf und ab zu gehen usw.[108]

b) Wenn er einen anderen Besuch rufen läßt oder ein solcher angemeldet wird. Dies gilt als stillschweigende Erlaubnis, sich zu verabschieden.

c) Vornehme Personen, wie hohe Beamte usw., geben gewöhnlich ein Zeichen mit der Hand oder durch eine Verneigung.

39. Ist nun der Besuch beendet, so erhebe Dich ruhig vom Stuhle, lasse denselben da stehen, wo Du ihn benützt hast, greise nach Deinem Hute, mache eine Verbeugung etwa mit den Worten: »Ich habe die Ehre, mich zu empfehlen«, »Nun will ich Sie nicht länger belästigen«, »Entschuldigen Sie, daß ich Sie belästiget habe«, mache dann an der Thüre nochmals eine Verneigung und gehe dann rückwärts hinaus. Du darfst aber bei der letzten Verbeugung nicht schon die Thürklinke in der Hand halten, noch weniger aber Dich mit einem Adieu verabschieden.

39. In der Regel wird Dich der Hausherr bis zur Thüre begleiten und sie selbst öffnen. Dann hast Du noch einmal zu grüßen. Geht nun die Thüre auf die Straße, so kannst Du Dich bedecken, geht sie dagegen auf einen Gang, so hast Du den Hut so lange in der Hand zu halten, bis der Besuchte die Thür geschlossen hat und nicht mehr für Dich sichtbar ist.

40. Sind noch mehrere Besuche da, so lehne die Begleitung des Hausherrn beziehungsweise des Besuchten dankend ab.

41. Machen mehrere Personen mit Dir gemeinsam einen Besuch, so behalten die Vornehmeren[109] und Aelteren überall den Vorzug; auf der Treppe räume ihnen die bequemere Seite, d.h. die an der Mauer oder die des Geländers ein, wenn ein solches angebracht ist. Der Höchste im Range übernimmt dann die Rolle des Sprechers, setzt den Grund und den Zweck des Besuches auseinander, besorgt die Vorstellung der übrigen und gibt das Zeichen zum Fortgehen.

42. Hier noch einige Bemerkungen über das Benehmen im fremden Zimmer und fremden Hause:

a) Betritt ein fremdes Zimmer nie ohne Erlaubnis oder ohne vorher angeklopft zu haben.

b) Halte Dich in einem fremden Zimmer nicht auf, wenn niemand darin ist, gehe nicht herum, berühre nichts; gehe vielmehr, wenn Du es leer findest, sogleich wieder hinaus. Der Bewohner des Zimmers könnte erschrecken, wenn er bei seinem Eintritt unvermutet jemand vorfindet. Auch könntest Du, falls im Zimmer etwas fehlen würde, in einen falschen Verdacht kommen.

c) Bist Du allein in einem Zimmer, z.B. einem Wartezimmer, und Du hörst in einem anstoßenden Zimmer sprechen, so horche nicht; der Vorwitz verträgt sich nicht mit der Bildung und seinen Lebensart.

d) Rühre in einem fremden Zimmer nichts an. Diese Regel kann besonders jungen Leuten nicht genug empfohlen werden.

e) Begegnet Dir in einem fremden Hause eine Person auf der Treppe, so drücke Dich, wenn die Treppe zu schmal ist für zwei, an die[110] Wand und überlaß ihr die bequemere Seite, d.h. diejenige am Geländer. Kommt auf einer schmalen Treppe eine Person herunter, während Du selbst hinaufsteigen willst, so warte unten, kommt sie herauf, während Du oben stehst, so bleibe oben. Gehst Du mit einer Dame eine Treppe hinauf, welche zu schmal ist, um nebeneinander zu gehen, so mußt Du der Dame vorangehen, treppab dagegen mußt Du die Dame vorausgehen lassen.

Quelle:
Vogt, Franz: Anstandsbüchlein für das Volk. Donauwörth [1894] [Nachdruck Donauwörth 21987], S. 99-111.
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