C. Nach dem Mahle.

[138] 1. Das Essen ist beendet oder als aufgehoben zu betrachten, sobald die Dame oder der Herr des Hauses sich erheben, welchem Beispiel die Gäste sofort zu folgen haben. Bevor nicht die Gastgeber das Zeichen gegeben haben, darfst Du den Tisch nicht beliebig verlassen.[138]

2. Das Aufstehen muß ohne Geräusch geschehen, besonders ist alles Poltern mit dem Stuhle zu vermeiden. Beim Aufstehen mache gegen Deinen Tischnachbar oder gegen Deine Tischnachbarin eine höfliche Verbeugung und wünsche ihnen dann anständig und herzlich, daß das Mahl wohl bekomme. – Wir machen hier noch einmal darauf aufmerksam, daß die Sitte, beim Aufstehen vom Tische den Mitgästen das Wort »Mahlzeit!« zuzurufen, eine abscheuliche ist; dagegen ist ein deutliches »Gesegnete Mahlzeit!« sehr viel üblich.

3. Verrichte nach dem Mahle, wie Du es auch vor Tisch gethan hast, Dein Tischgebet und bedanke Dich dann beim Gastgeber. Ist derselbe von nicht besonders hohem Range, so kannst Du ihm wohl auch zum Abschied die Hand reichen; vor der Dame des Hauses mache eine höfliche Verbeugung.

4. Bleibe nach dem Mahle nicht zu lange, entferne Dich aber auch nicht sogleich. Entfernst Du Dich sogleich, so könntest Du den Schein erwecken, als sei Dir die Gesellschaft nicht passend oder als seiest Du nur wegen des Essens gekommen; verweilst Du zu lange, so könntest Du lästig fallen. Siehe hier auf das Benehmen anderer.

5. Hast Du eine Einladung zum Mahle angenommen, so hast Du längstens acht Tage darauf dem, der Dich eingeladen hat, einen Besuch zu machen.[139]

Quelle:
Vogt, Franz: Anstandsbüchlein für das Volk. Donauwörth [1894] [Nachdruck Donauwörth 21987], S. 138-140.
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