[15. Kapitel]

Wie etliches Viehe auff den Saltz Acker kommen /vnd wie der Bannwart selbiges darab

getrieben habe.

[59] Ich weiß bey S. Velten nicht / wie es der lose Tropff der Bannwart vbersehen / daß vil frembdes vnvernünfftigen Viehes auff den so wol gebaweten vnnd besäeten Saltz Acker kommen / denselben sehr geschendet / vnd so heßlich zertretten hat / daß es schad war beydes vmb dz herrliche Saltz / so daselbsten versäet worden / vnnd vmb das / so noch hette sollen wachsen. Der Bannwart der lose Tropff / wuste wol / was jme des Ackers halben aufferlegt vnd befohlen war / vnd wie hoch er selbigem nachzukommen verheissen hette / ersahe den schaden / vnd förchtet doch der lose Tropff / weil ohne diß das Viehe nur zu vil schaden gethan hette / solte er sie noch erst darzu darauß treiben / so wurde er der lose Tropff das herwachsende Saltz noch mehr beschedigen vnd verwüsten.[59]

Darumb gieng er in grossem vnmuht / zum theil von wegen der gefahr so jhme darauff stunde / zum theil wegen des verterblichen augenscheynlichen wachsenden schadens / heimet zu gen Laleburg / zeigt solches dem Schulthessen vnd der gantzen E.W. an: dieselben wusten eben so wenig / wie den sachen zurhaten vnnd zuhelffen were. Brachten derowegen den handel also für / daß sie vmbfragten: Wie man jhm thun solte / damit nur dem Saltz nicht mehr schadens geschehe / vnnd dennoch der Bannwart / welcher in so gefahrlicher sache für sich selberst nichts thun wöllen / damit er sich nicht jrgend noch ferner vergriffe / das lose Viehe darauß triebe? Dann die mit den Vogelrhoren dorfften nicht wehren / dieweil es nicht Vögel /sonder ander Viehe / darvon jnen nichts befohlen war / gewesen.

Als nun diser schwere handel also lang hin vnd her gewannet / vnd vberzwerch / hindersich / fürsich / obsich / nidsich / in die breitte / in die lenge vnnd schmäle / auch krumbs vnd grades / ebens vnd vnebens / darinn erwegen worden / vnd man sich so lang hierüber zurrhaten hette / daß jr E.W. die Köpffe darüber schier zurbrochen weren / warde zuletzt von jnen befunden / vnd eynhelliglich beschlossen vnd außgesprochen: Es solten jrer vier von dem E. Gericht / ab welchen die Thiere sich vielleicht mehr als ab schlechten Leuten schewen wurden / den Bannwarten auff ein Hurt setzen / jhm ein lange Rhuten oder Gerten in die Hand geben / vnd jhn zu dem leidigen losen Viehe in dem Saltz Acker herumb tragen / biß er es hette herauß getrieben: er aber der Bannwart solte nicht auff den Acker gehen / damit durch jhn kein schaden / welchen abzuwenden er geschworen / geschehe. Solcher gnedigen Vrtheil war der Banwart wol zufrieden / liesse sich auff der Hurt nicht anderst als der Papst zu Rom / gegen welchem er sich dißmals[60] wenig minder schetzet / herumb tragen / biß er das lose leidige Viehe ab dem Saltz Acker getrieben. Wann ich were Bannwart gewesen / so hette ich mögen leiden / daß es durchs gantze jar alle tag auffs wenigste nur zwey mal geschehen were.

Also geschahe dem herwachsenden Saltz von den Vieren / so den Bannwarten getragen / kein schaden: dann sie waren des E.W. Gerichts / vnd wusten mit jhren Trackenfüssen so subtil hereyn zugehn / daß durch sie / demnach jnen der gemeine Nutz viel höher angelegen / kein schaden geschahe.

Quelle:
[Anonym]: Das Lalebuch. Stuttgart 1971, S. 59-61.
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