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Wie D. Faustus Gelt von einem Jüden entlehnet, vnd demselbigen seinen Fuß zu Pfand geben, den er jhm selbsten, in deß Juden beyseyn, abgesäget.

[83] Man spricht, Ein Vnhold vnnd Zauberer werden ein Jahr nicht vmb drey Heller reicher, das widerfuhr dem Doctori Fausto auch, die Verheissung war groß mit seinem Geist, aber viel erlogen ding, wie dann der Teuffel ein Lügen Geist ist, Wurffe Doctori Fausto für die Geschicklichkeit, darmit er durch jhnen begabet seye, Darmit solte er sich selbsten zu Reichthumb schicken, dann jhme dardurch kein Gelt zerrinnen wůrde, so seyen auch seine Jar noch nicht auß, sondern die Versprechung mit jhme erstrecke sich erst auff vier Jahr nach dem Außgang seiner Verheissung, da er mit Gelt vnd Gut kein Mangel haben würde. Item, er habe auch essen vnd trincken zubekommen mit seiner Kunst, auß allen Potentaten Höfen, wie obgemeldt, dessen muste jhme D. Faustus dißmal recht geben, vnd sich jhme nicht widersetzen, gedachte jhme derohalben selbsten nach, wie erfahren er were. Nach solcher Disputation vnd Erklärung deß Geistes, ist er mit guten Gesellen zu pancketieren gangen. Als er nun nicht bey Gelt war, ist er vervrsacht worden, bei den Juden Gelt auffzubringen, dem setzte er auch nach, name bey einem Juden sechtzig Thaler auff einen Monat lang, Als nun die zeit verlauffen, vnd der Jud seines Gelts, sampt dem Interesse, gewertig war, D. Faustus aber nicht im Sinn hatte, dem Juden was zubezahlen, kompt der Jud auff solche Zeit zu jhme ins Hauß, thut sein anforderung. D. Faustus spricht zu jhme: Jud, ich hab kein Gelt, vnnd weiß auch keins auffzubringen, Darmit du aber der Bezahlung versichert seyest, so wil ich mir ein Gliedt, es seye ein Arm oder Schenckel abschneyden, vnd dir zum Vnderpfandt lassen, doch mit dem außtrücklichen Geding, so ferrn ich zu Gelt kommen, vnnd dich widerumb bezahlen würde, daß du mir mein Glied widerumb zustellen wöllest. Der[83] Jud, so ohne das ein Christen feind war, gedachte bey sich selbsten, das müste ein verwegener Mann seyn, der seine Glieder fůr Gelt zu Pfand setzen wolt, war derohalben mit dem Pfand zufrieden. D. Faustus nimpt ein Sägen, vnd schneidet seinen Fuß damit abe, gibt jn dem Juden (Es war aber lauter Verblendung) mit der Condition, so baldt er zu Gelt käme, jhn zubezahlen, daß er jhm sein Schenckel wider zustellen solte, Er wolte jm denselben wol wider ansetzen. Der Jud war mit diesem Contract wol zufrieden, zeucht mit dem Schenckel darvon. Als er nun darob verdrossen vnd müd war, darneben gedacht, was hilfft mich ein Schelmen Bein, trage ich es heym, so wirdt es stinckendt, so ist es auch mißlich wider anzuheylen, vnd ist dieses ein schwer Pfandt, daß er sich nicht höher verbinden hette können, dann mit seinem eygen Glied, es wirt mir doch nichts mehr darfür. Mit solchen vnd andern Gedancken (wie dieser Jud hernach selbst bekennt hat) gehet er vber einen Steg, vnd wirfst den Fuß hinein. Dieses wuste nun D. Faustus gar wol, schickte derohalben D. Faustus vber drey Tag nach dem Juden, er wolte jn bezahlen. Der Jud kompt, D. Faustus fragt wa er das Pfandt habe, er solle jhms widerumb zustellen, so wolte er jhn bezahlen. Der Jud sagte, dieweils niemand nichts genützt, hette ers hinweg geworffen. D. Faustus aber wolte kurtzumb sein Pfand vnd Schenckel widerumb haben, oder der Jud solte jme seinen Willen darvmb machen, Wolte der Jud seiner loß werden, muste er jhme noch 60. Thaler darzu geben, vnnd hatte doch D. Faustus seinen Schenckel noch.

Quelle:
Historia von D. Johann Fausten. In: Das Volksbuch vom Doctor Faust. Halle a.d.S. 21911, S. 83-84.
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