Vorbericht

Darmstadt, im Juli 1834.


Dieses Blatt soll dem hessischen Lande die Wahrheit melden, aber wer die Wahrheit sagt, wird gehenkt; ja sogar der, welcher die Wahrheit liest, wird durch meineidige Richter vielleicht gestraft. Darum haben die, welchen dies Blatt zukommt, folgendes zu beobachten:

  • 1. Sie müssen das Blatt sorgfältig außerhalb ihres Hauses vor der Polizei verwahren;

  • 2. sie dürfen es nur an treue Freunde mitteilen;

  • 3. denen, welchen sie nicht trauen wie sich selbst, dürfen sie es nur heimlich hinlegen;

  • 4. würde das Blatt dennoch bei einem gefunden, der es gelesen hat, so muß er gestehen, daß er es eben dem Kreisrat habe bringen wollen;

  • 5. wer das Blatt nicht gelesen hat, wenn man es bei ihm findet, der ist natürlich ohne Schuld.

Quelle:
Georg Büchner: Werke und Briefe. Frankfurt a.M. 131979, S. 333.
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