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Mehrere Bauern im Dorfe lassen in der Zeit vom 24. December Abends bis zum 6. Januar keine Pflüge, Eggen, Wagen, überhaupt kein Ackergeräth draußen auf ihrem Acker oder bei ihrem Nachbar, der es vielleicht geliehen hatte, sondern es wird auf den Hofplatz und alsdann irgendwie unter Dach und Fach gebracht, daß es nicht unter freiem Himmel liegen bleibt. Wird ein Wagen einmal gebraucht, an einem der Festtage etwa, so wird er doch nach der Benutzung gleich wieder an den Ort gestellt, der ihm für diese Zeit ist eingeräumt worden.


Aus Tessin bei Boitzenburg. Seminarist Ahrens.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 245.
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