1289[250] b.

Stirbt in einem Dorfe Jemand in ›den Zwölften‹, so werden in diesem Orte im selbigen Jahre noch zwölf Personen sterben.


Wirthschafter Thilo in Neuheinde.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 250.
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