67.

[44] Das Zeug, das ein Kind vor seiner Taufe trägt, darf nach Sonnenuntergang nicht draußen hängen, sonst wird das Kind ›betöwert‹.


Aus Teterow. Seminarist Mohr.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 44.
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