Beim Austreiben des Viehes muß ein Stück rother Scharlach auf die Schwelle (Süll) des Stalles und ein Kreuzdornstock oder ein Beil davor gelegt werden; ersterer gegen rothes Wasser, letzteres gegen Hexen.
Aus Röbel. Pastor Behm in Melz.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien
1879/80, S. 142.