628[142] l.

Beim Austreiben des Viehes muß ein Stück rother Scharlach auf die Schwelle (Süll) des Stalles und ein Kreuzdornstock oder ein Beil davor gelegt werden; ersterer gegen rothes Wasser, letzteres gegen Hexen.


Aus Röbel. Pastor Behm in Melz.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 142.
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