695.

[154] Närrische Schafe (Schafe, welche die Drehkrankheit haben) darf man nicht schlachten; sobald man ein solches schlachtet, wird ein anderes von der Krankheit befallen. (Im Anfange dieses Jahrhunderts viel verbreiteter Aberglaube, jetzt abnehmend.)


Domänenpächter Behm in Nienhagen.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 154.
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