432.

[112] Gegen Krebs. Man nehme einen lebendigen Krebs, binde ihm beide Scheeren zu, damit er nicht kneifen kann und binde ihn dann mittelst eines Tuches über den Schaden, auf welchem er so lange liegen bleiben muß, bis er gestorben ist.


FS. 531.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 112.
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