166[57] b.

Wenn ein Junggeselle über das Oehr weg aus der Schale (Schüssel) ißt, Butter anschneidet oder dergleichen thut, so bleibt er noch sieben Jahre unverheiratet; ebenso wenn Jungfrauen dies thun (›he möt noch sœben Johr ümsünst frigen‹).


Aus Gadebusch. Secretär Fromm.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 57.
Lizenz:
Kategorien: