188.

[59] Wer sich während der Zeit der Zwölften oder in einem Schaltjahr in die Ehe begibt, hat in derselben kein Glück.


FS. 541.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 59.
Lizenz:
Kategorien: