226.

[63] Stehen bei der Trauung Braut und Bräutigam so weit auseinander, daß man zwischen ihnen hindurch sehen kann, so gibt es eine kühle Ehe.


FS. 540.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 63.
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