229.

[64] Wenn bei der Trauung ein Tisch vor dem Brautpaar steht, so darf derselbe keine zugeschlossene Schublade haben. Ist solches der Fall, so wird die Ehe unfruchtbar.


C.W. Stuhlmann in Schwaan.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 64.
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