249.

[69] Einer jungen Frau muß zuerst die Haube von einer in glücklicher Ehe lebenden Frau aufgesetzt werden, wenn erstere auch glücklich werden soll.


Domänenpächter Behm in Nienhagen bei Rostock.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 69-70.
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