Online-Bibliothek
Zeno.org
Erweiterte Suche
Bibliothek
Nur in Literatur
Bibliothek
Lesesaal
Zufälliger Artikel
Kategorien
Shop
Drucken
<< Zurück
|
Vorwärts >>
Literatur
Inhaltsverzeichnis
|
Zufälliger Artikel
Bartsch, Karl
Märchen und Sagen
Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg
Zweiter Band: Gebräuche und Aberglaube
Gebräuche und Aberglaube
Tod und Begräbniß
273. [Kann Jemand nicht sterben, so legt man ihm sein]
274. [Wenn man einen Sterbenden laut beklagt]
275. [Dem Sterbenden soll man einen Eimer mit Wasser]
Im Buch blättern
Bei Amazon.de ansehen
274.
[89]
Wenn man einen Sterbenden laut beklagt, erschwert man ihm das Sterben.
FS. 543.
Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 89.
Permalink:
http://www.zeno.org/nid/20004506006
Lizenz:
Gemeinfrei
Kategorien:
Literatur
·
Deutsche Literatur
ZenoServer 4.030.014
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung
Impressum