278.

[89] Der Spiegel in dem Zimmer, worin eine Leiche liegt, muß sofort nach dem Tode verhängt werden, damit die Leiche durch Abspiegelung nicht doppelt sei; denn wenn dies der Fall, holt der Todte Jemand im Hause nach.


Allgemein. Vgl. FS. 544. Engelien 250.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 89.
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