320.

[95] Der Tischler darf beim Verfertigen eines Sarges nicht auf die zu demselben bestimmten Bretter spucken. Thut er das, so stirbt er auch bald.


Von einem Seminaristen in Neukloster.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 95.
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