338[97] a.

Vor einen Leichenwagen darf man keine Stute spannen, von der man Füllen ziehen will; sie wird sonst nicht wieder tragend.


Domänenpächter Behm in Nienhagen.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 97.
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