1565.

[316] Wer die Wäsche, besonders das Hemd, absichtlich zu diesem Zwecke umgekehrt anzieht, ist gegen Hexerei geschützt.


FS. 559.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 316.
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