506.

[125] Viele halten strenge darauf, daß nicht dreizehn Personen zu Tische sitzen. Der Erste, welcher aufsteht, nach Anderen überhaupt eine Person von der Gesellschaft, soll in dem Jahre sterben. (Dieser[125] Aberglaube ist mehr in den höheren Ständen verbreitet.) Oder: der sich zuletzt gesetzt hat.


FS. 545.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 125-126.
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