528.

[128] Der Jäger darf seine Flinte nicht neben einer Küchenschürze oder einem Besenstiel aufhängen oder hinstellen, dann trifft sie (in neun Tagen) nicht.


FS. 547.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 128.
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