802. Karlstadter Streiche

[527] Auch Karlstadt am schönen Main hat die Ehre, in den Kranz der Orte zu gehören, denen Scherz und Sage absonderliche Lalenstreiche aufbürden, gleich den Wasungern und vielen andern, trotzdem, daß schon Karl Martell die Karlsburg über dem Städtlein erbaut haben soll. Freilich ist auch hier vieles, wie bei den meisten andern, nur ein Widerhall aus dem Lalenbuche, anderes ist oft gerade deshalb, weil es eigentümlich, nicht wohl ausführlich mitzuteilen. Der weise Rat, die vom Berge herabgefahrenen Garben wieder hinaufzuführen, weil das Herabwerfen schneller gehe, wiederholt sich anderwärts mit Holz; jener, welche Sorte Papier dem Fürstbischof von Würzburg bei seinem hochgnädigen Besuch in Karlstadt an den dritten Ort gelegt werden solle, könne und dürfe, der sich über Gebühr und Zeit in die Länge zog, ist einer von den eigentümlichen Streichen, zumal diese brennende Frage bis dato noch nicht entschieden sein soll.

Als die Schweden Würzburg erobert hatten und darin als Herren walteten und vieles mitgehen ließen, schien auch für Karlstadt deren Nahen unausbleiblich, daher ward in aller Eile der Schatz der Stadt in eine eiserne Truhe verschlossen und, gleich dem Nibelungenhort im Rhein, in den Main versenkt. Welches Zeichen die Nibelungen gemacht, den Hort dereinst wiederzuerlangen, wußten die Karlstadter nicht, welches sie aber machen sollten, das wußten sie. Sie schnitten in aller Eile in den Schelch, darauf sie den Schatz mitten in den Strom gefahren, an der Stelle, wo sie den Schatz hinabgesenkt, eine tiefe Kerbe und fuhren dann fröhlich wieder zum Ufer. Der Schatz war gut geborgen. Als der Schwede kam, fand er ein[527] leeres Nest, und als er fort war, fanden die Karlstadter wohl die Kerbe im Schelch, aber den Schatz, den fanden sie nicht wieder.

Wie sie das blecherne Männlein an der Uhr kuriert haben, das ist auch so eine Geschichte, die sie nicht gern erzählen hören, darum mag sie auch hier unerzählt bleiben.

Quelle:
Ludwig Bechstein: Deutsches Sagenbuch. Meersburg und Leipzig 1930, S. 527-528.
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