960. Der Schuster zu Lauingen

[617] Das Städtchen Lauingen zwischen Ulm und Donauwörth ist gar sagenreich. In den Hunnenzeiten geschah es, daß das Heidenheer und das Christenheer einander gegenüberlag, ohnweit dem Donaustrom und dem Schlosse Faimingen, und weil ihre gegenseitige Streitmacht sich die Waage hielt, so sollte ein Zweikampf zweier auserwählter Streiter den Sieg entscheiden. Da wählte der Kaiser seinen Reichsmarschall, das war ein Pappenheim, und wollte derselbe mutig zum Kampfe schreiten. Wie er sich nun gürtete und rüsten ließ, trat ein Unbekannter zu ihm heran und sprach: Laß ab zu sinnen, wie du dem Feind obsiegen wirst, nicht du sollt des[617] Kaisers Kämpe sein, sondern ein geringer Mann, ein Schuster aus Henfail (so hieß Lauingen vordem). – Wer bist du, daß du solches mir ansagst? fragte staunend der Marschall. – Ich bin Georg, Christi Streiter! antwortete der fremde Mann, des zum Wahrzeichen nimm meinen Daumen. – Und gab dem Marschall den Daumen der Hand heraus, ohne daß die Hand blutete, und verschwand. Der Marschall sagte das Wunder dem Kaiser an, und der Kaiser sandte nach dem Schuster, und der Schuster kam und gewann den Sieg. Da sollte er sich drei Gnaden vom Kaiser erbitten, und da bat er um eine Wiese zum Gemeingut für die Stadt Lauingen, welche nicht viel kleiner mag gewesen sein als jene Wiese bei Bremen, um die der lahme Krüppel in einem Tage hinkte. Zum zweiten bat er für die Stadt Lauingen um das Ehrenrecht, mit rotem Wachs siegeln zu dürfen, das sonst nur die Reichsstädte genossen und ausübten; dann endlich bat er, daß die Marschälle von Pappenheim eine Mohrin sollten als Helmkleinod führen dürfen, welches sie noch bis auf den heutigen Tag tun. Für sich begehrte der fromme Schuster nichts. Sankt Georgs Daumen aber teilten die Pappenheimer, faßten jedes Glied in Gold und bewahrten eins zu Kaisheim, das andere zu Pappenheim heilig auf. Und die Stadt Lauingen nahm, ihrem tapfern Sohn zu Ehren, ebenfalls einen Mohrenkopf zu ihrem Wappen an.

Quelle:
Ludwig Bechstein: Deutsches Sagenbuch. Meersburg und Leipzig 1930, S. 617-618.
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