385.

[428] Wer in Nusplingen den lezten Streich auf das lezte Drasch thut, den heißt man Sau. Um dem Gespött und dem Gelächter zu entgehen, zahlt der Betreffende in der Regel Bier und Schnaps, was schon vor dem Nachtessen getrunken wird. Dises ist heute recht gut, ja sogar Fleisch wird aufgetischt. Je nach den Vermögensverhältnissen des Einzelnen tritt noch Bier und Schnaps zur Genüge hinzu. Jeder einzelne Drescher erhält außerdem noch an Geld 12 bis 15 kr. – In Bettringen muß das lezte, welches auf's Drasch schlägt, die Mockel forttragen, oder dafür bezahlen. Das Nachtessen besteht in vollständigem Essen, wobei aber die Schnitten niemals fehlen dürfen. Das sind dünn geschnittene weiße Brode, die in einen Teig vom feinsten Mehl, der mit Eiern gesättigt ist, getaucht werden; sogleich legt man sie in siedendes Schmalz und kehrt sie einige Mal um. Bier und Schnaps fehlt auch nicht. Jeder Drescher bekommt eine kleine Geldgabe, bestehend in 12 bis 24 kr.190

190

Sichel- und Flegelhenkin zum Zehenden. »Weiln auch, wie die tägliche Erfahrung am Tag ligt, bei Zusammenkunften, Gastungen, Hochzeiten, Kindtaufen etc., sonderlich aber bey Leihkäufen, Aufdingungen und Loßzehlungen der Lehrjungen, Verfertigungen der Meisterstük, Sichel- und Flegelhenkinen, Gemeindsverrichtungen und andern dergleichen Mahlzeiten großer Ueberfluß gebraucht wird: als soll aller orten ein Moderation hierunder vorgenommen werden.« Herzogl. Befehl, 15. Mai 1652. Reyscher XIII. 122. 123.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 428.
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