408. Abergläubische Bräuche.

[442] In der Gegend von Saulgau werden am Charfreitag-Abend den männlichen Hausbewohnern rohe, hart oder weich gesottene Eier gegeben, eins oder zwei, je nachdem die Anzal der Eier ist, die an diesem Tage gelegt wurden. Jede männliche Person nun, die von diesen Eiern gegessen hat, »überlupft« sich im Laufe des Jahrs nicht, d.i. sie bekommt durch Tragen, Heben, Lupfen etc. keinen Leibschaden. – Wirft man in andern Gegenden, z.B. in Weingarten, ein Charfreitags-Ei in ein in Flammen stehendes Gebäude, so greift das Feuer nicht weiter um sich.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 442-443.
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