1717. An die Zeitschrift »Der Floh«

[310] 1717. An die Zeitschrift »Der Floh«


Wir Kinder der Vergangenheit.


Wer eine Erbschaft übernommen

Hat für die Schulden aufzukommen.

Denn nicht umsonst ist der Genuß.

Kein Leugnen gilt, kein Widerstreben,

Wir müßen sterben, weil wir leben.

So lautet der Gerichtsbeschluß.


W.B.

16. Nov. 1907.

Quelle:
Busch, Wilhelm: Sämtliche Briefe. Band II: Briefe 1893 bis 1908, Hannover 1969, S. 310.
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