[376] Frater Felix Fabri citiert einn Keyser / der hab / als er gefragt / was der Adel were / geantwort: Antiqua æris possessio. Wann einer von[376] seinn altern her alt gelt hat. Vor zeiten / wann einer gähling auff stige vnd reich warde / ward er für reich / aber nit für edel gehalten / Wann man aber seiner reichthumb kein ankunfft wüßt / als das von den ältern herkame / den hielt man für edel geboren. Ietz ist aber die welt noch gröber vnuerschämpt / Der erst ein bettler / vnd durch rauben / spiln / brennen / inn krigen in eim Sommer reich wirt / der ist gerad Edel vnd ein Juncker / kompt er heym / man zeucht jm / ja nit jm / sonder seim gelt / entgegen / schenckt jm den wein / tregt jm bald ein edle tochter an von gůtem gschlecht / sitten / vnd ein gůte morgengab / das kan das heilig gelt ietz also warm vnd new. Vor zeiten můst es doch alt gelt / von ältern rechtlich gewunnen / auff die erben fallen / dennoch ward der Adel wie er mocht.