Ein nachbaur ist dem andern einn brandt schuldig.

Aliquid mali propter uicinum malum.

[47] Mann můß etwas thůn von gůter nachbaurschafft wegen. Mit nachbaurn soll mann sich leiden. Gůten gsellen zehen jar vom leben schencken / Sagt mann von grossen trinckern. Mit nachbaurn soll mann städel auffrichten. Mit nachbaurn sol mann auch etwas leiden / vnd nachgeben / als jr hüner / kind / klopffen / vnd ander vngefell / als armůt / kranckheyt / vnd mit jn vnden vnd oben ligen. Wer mit jn städel wil auffrichten / der verbrenn auch mit jn / so es nit anders sein kan. Wir aber sein gesinnet / daß wir gern mit jn essen / aber nicht treschen.

Quelle:
Egenolff, Christian: Sprichwörter / Schöne / Weise Klugredenn. Darinnen Teutscher vnd anderer Spraach-en Höfflichkeit [...] In Etliche Tausent zusamen bracht, Frankfurt/Main 1552. [Nachdruck Berlin 1968], S. 47.
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