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[202] Wann des glück iemand erhebt zů eim grossen ampt /zum Regiment oder andern grossen wirden / vnd er ist doch vntüchtig darzů / von dem sagt man: Er sei übel zů dem ampt verrathen / seinet halben wer er wol daruõ bliben / dann es ist nichts an jm / das jn zů solchen wirden fürdern möcht. Er ist aber durch ander leut darzů verrathen / wiewol übel / als sprech man: Sie haben vnrecht daran gethon.