Wer bei dem weg bawet / der hat vil meyster.

[117] Da ein ieder der fürüber geht / sagt / Das solt er also vnd also gebawet haben / Der bawmeyster macht es wies jm gefellt. Ein bůchschreiber auch also gůt als ers kan / Aber dise meyster vnd richter můß er leiden /vnnd eben die / die es so gůt zuhawen vnd zuschreiben / nimmermehr vermöchten.

Wer etwas offentlich anfahet vnnd handelt / der můß einn ieden daruon richten vnnd meystern lassen. Wirt er eins bessern bericht /[117] so nemm ers an vnd folge / Geschichts nit / sonder es seind vergebene eitele wort / daß er den rock schüttel / vnd laß es hinfallen / dann es ist vnmüglich daß es iederman werd gefallen.

Quelle:
Egenolff, Christian: Sprichwörter / Schöne / Weise Klugredenn. Darinnen Teutscher vnd anderer Spraach-en Höfflichkeit [...] In Etliche Tausent zusamen bracht, Frankfurt/Main 1552. [Nachdruck Berlin 1968], S. 117-118.
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