1264. Der Kuchen im Wappen.

[1036] (S. Müllenhoff a.a.O. S. 51.)


Einmal ward ein Kind eines Herrn von Plessen von vorüberziehenden Handelsleuten geraubt, indem es sorglos auf dem Anger vor dem Schlosse spielte. Sie verkauften es später und es kam endlich bei einem Kuchenbäcker in Braunschweig oder am Harz auf die Lehre. Als der Knabe herangewachsen war, mußte er für seinen Herrn hausiren gehen und weite Reisen mit den Kuchen machen. So kam er auch wieder nach Holstein und bot auf dem Schlosse seines Vaters seine Waare zum Verkauf aus. Da aber hat ihn die Mutter, welcher gleich die Familienähnlichkeit auffiel, wieder erkannt und zum Andenken an seine glückliche Errettung nahm die Familie einen Kuchen als Zeichen in ihr Wappen auf.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 1036.
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