1312. Eine Zauberin macht eine Maus aus einem Taschentuche.

[1060] (S. Jahrb. Bd. II. S. 230.)


Im Jahre 1694 ist ein zehnjähriges Mädchen aus St. Margarethen, Altje Ahlers, bei dem Amthause in Itzehoe zur Anzeige gebracht worden, weil sie aus ihrem Taschentuche eine Maus machen könne. Der Prozeß wurde bei dem peinlichen Halsgericht in Krempe eingeleitet und die Angeklagte sagte aus: sie habe ein weißes Schnupftuch gehabt und daraus eine Maus gemacht und diese auf ein blankes Ding von einer Hand Breite gesetzt, dann habe die Maus angefangen zu laufen; darauf habe sie dieselbe wieder ergriffen, den Knoten losgemacht, worauf es wieder ein Schnupftuch geworden, in welches sie das blanke Ding gewickelt und wieder zu sich gesteckt habe. Sie habe die Kunst gelernt von der 63jährigen Elsche Nebelingen. Diese leugnete aber Alles ab, und das Gericht verurtheilte das Mädchen nicht, ließ es aber einem Prediger übergeben, der dasselbe fleißig im Christenthume unterrichten sollte.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 1060.
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