Bücher-Schreiber.

[83] Bücher-Schreiber betriegen 1) wenn sie ihren Büchern grosse / weitläufftige und sehr prächtige Titul geben, und darinnen mehr versprechen / als in dem Buch selbst præstiret wird und zu finden ist. 2) Wenn sie von gelehrten und berühmten Leuten Carmina und Vorreden erbetteln, und diese veranlassen / daß sie darinnen ihre / der Auctorum, Gelehrsamkeit und erlangten Ruhm in dieser oder jener Science, davon sie schreiben / heraus streichen. 3) Wenn sie selbst unter dem Nahmen eines gelehrten Mannes Carmina und Præfationes, darinnen sie von ihrer Gelehrsamkeit viel Dicentes machen / verfertigen / und hernach ihren Büchern vordrucken lassen, wie dieses sonderlich Hr. Menckenius de Charlataneria eruditorum p. 47. an vielen mit Recht carpirt. 4) Wenn sie in ihre Bücher viele und weitläufftige Digressiones oder Ausschweiffungen machen / und Dinge mit einmischen /die gar nicht zur Sache gehören / nur damit Ihnen vom Verleger desto mehrere Bogen bezahlet werden. 5) Wenn sie die Bücher der Alten, so gut sind / vernichten, das Ihrige aber selbst aus denselben nehmen /und sie nicht einmahl allegiren. 6) Wenn sie aus vielen Büchern etwas zusammen schreiben / und es nachgehends vor ihre eigene Invention ausgeben. 7) Wenn sie ihre Bücher aus Affecten / oder um Genusses willen schreiben, und darinnen Leute / welche in keinem guten Ruff noch lobens-würdig, besonders heraus streichen /[83] und ihre unjustificirliche Thaten zu sehr vertheidigen / oder andere ehrliche wackere Leute verunglimpffen und verkleinern. 8) Wenn sie aus der Bibel, denen Patribus, Corpore Juris und andern guten Schrifften Loca allegiren / das beste aber / und insonderheit, was ihrer Hypothesi zuwider / nach Art des Satans / aussen lassen. 9) Wenn sie nach der Censur noch andere neue und verdächtige Dinge mit einsetzen, und unvermerckt bekannt machen. 10) Wenn sie aus Auctoribus, so nicht allzu bekannt, falsche Allegata machen, oder wohl gar Bücher, Diplomata und andere Dinge / aus Archiven allegiren / die niemahls in rerum natura gewesen sind. 11) Wenn sie ihren Büchern / so unter den ersten Tituln nicht abgehen wollen andere Mäntelgen umthun, und einen neuen Titul geben. 12) Wenn sie in ihren Vorreden erwehnen, daß gelehrte oder renommirte Leute, ihr Scriptum der gelehrten Welt oder dem Publico zum Nutzen heraus zu geben, sie angefrischet / da doch wol niemand davon gedacht / sondern ihre Eigen-Ehre oder Eigen-Nutz sie allein darzu bewogen. 13) Wenn sie denen Buch-Händlern ihre Arbeit, als etwas recht rares / curieuses und viele Liebhabere findendes Werck heraus streichen, mithin dieselbe zum Verlag beschwätzen, da diese doch hernach nichts anders, als gewisse Laden-Hüter und Maculaturen / an dem vermeynten schönen Wercke bekommen. 14) Wenn sie ihre eigene Arbeit vor fremde, und solche, die sie aus andern Sprachen in das Teutsche oder Lateinische übersetzet, ausgeben, um dadurch deren Abgang desto mehr zu befördern / oder /[84] da das Buch angefochten wird, dessen Vertheidigung überhoben zu seyn. 15) Wenn sie denen Buch-Händlern eine schöne Sciagraphiam, Prodromum oder Probe von einem unter der Feder habenden Wercke weisen, und darauf mit ihnen / solche auf eine gewisse Zeit zu liefern / accordiren /hernach aber auf die bestimmte Zeit entweder nicht einhalten, oder das Werck über Halß und über Kopf, es mag gerathen wie es will / und der Probe gemäß seyn, oder nicht / ausfertigen. 16) Wenn sie von ihren in gewisse Absätze eingetheilten Schrifften / einen Theil nach dem andern heraus zu geben in dem ersten versprechen, hernach aber mit allen oder theils übrigen, welche sie nicht ausarbeiten mögen, oder können / zu Hause bleiben. 17) Wenn sie in ihren Büchern von vielen Arcanis, Künsten und Inventis Meldung thun / solche dabey vor practicable und bewährt, auch wol mit Beysetzung eines Probatum est ausgeben / da doch keines deren in der Probe bestehet und zu gebrauchen ist. 18) Wenn sie in den Biographiis oder Lebens-Beschreibungen die Personen nicht beschreiben / wie sie gewesen, sondern nur wie sie hätten seyn sollen. 19) Wenn sie auf denen von ihnen edirten Büchern ihren Nahmen zu des Nechsten Nachtheil verschweigen. 20) Wenn sie eine neuere Jahr-Zahl auf das Titul-Blat setzen / als das Buch herauskommen.


Mittel: 1) Daß aller Orten die Obrigkeiten durch gewissenhaffte und geschickte Censores die herauszugebende Schrifften genau censiren und auf obig angeführte Stücke besonders mit Achtung geben lasse / damit weder[85] Verleger noch Käuffer mit solchen nichtswürdigen Papieren angeführet / auch kein Scriptum ohne beygedruckten Nahmen des Censoris oder dessen Obrigkeit an das Tage-Licht gestellet werde.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 83-86.
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