Büchsenmacher.

[89] Büchsenmacher betriegen 1) Wenn sie altes Gewehr wohlfeil einkauffen, solches sodann hell ausputzen, sauber poliren / und nachdeme sie etwan solches mit einem neuen Schafft versehen, vor gantz neues Gewehr ausgeben / und davor wiederum theuer verkauffen. 2) Wenn sie die Schlösser an dem Gewehr mit Fleiß so verfertigen / daß solche nach kurtzer Zeit und Gebrauch entweder in der Ruhe nicht bestehen bleiben / oder gar nicht loß zu drucken seyn / nur damit sie bald wiederum etwas zu arbeiten bekommen. 3) Wenn sie an denen Schlössern, so man ihnen zu verbessern giebet, zwar dasjenige machen / was man verlanget hat, hingegen aber daran etwas anders ruiniren, damit / wenn nachgehends das Schloß gar nicht mehr halten will / man bey ihnen ein neues müsse machen lassen. 4) Wenn sie auf die Schlösser und Läuffte derer Büchsen / Flinten[89] oder Pistolen einen fremden Ort, wo man gutes Gewehr machet /dergleichen z.E. Mastrich, Cronach / Carlsbad /Brescia und andere Oerter sind, stechen, damit sie das Gewehr desto ehe an Mann bringen mögen, da doch wol solches in der nechsten Ecke gemachet worden ist. 5) Wenn sie die guten Federn, so in den Schlössern sind / oder die Schlösser selbsten heraus nehmen, und an statt derselben alte und matte, die sie nur ein wenig ausgeputzet / hineinsetzen. 6) Wenn sie die Leute anzulocken vorgeben / mit dem Gewehr /daß sie verhandeln wollen, könte man so und so weit schiessen, sie wolten es auf die Probe ankommen lassen, auch zu dem Ende auf das freye Feld gehen, und gemeiniglich Papier an einem Brette oder sonst an einem darzu bequemen Orte feste machen, da es denn geschicht / daß sie ein anderes und wol durchlöchertes Papier von eben der Grösse in der Tasche haben, und so bald der Schuß geschehen, beylauffen, das aufgesetzte einstecken, hingegen aber das durchlöcherte aufweisen / daß man also glauben muß, ihr Gewehr sey von solcher Güte, wie sie es ausgegeben. 7) Wenn sie zusprungene Läuffte wieder zusammen treiben und löthen / so denn vor tüchtige und neue ausgeben. 8) Wenn sie krumm und falsch gebohrte Läuffte vor gute in das Gewehr machen, und denen Unverständigen anhängen.


Mittel: Daß auf jedes Gewehr / nach ausgestandener Probe von des Orts Obrigkeit oder wenigstens von des Handwercks geschwornen Zeichen-Meistern ein gewisses Zeichen nebst dem / so der Meister darauf machet /geschlagen / auch sonsten obgedachte Betrügereyen /[90] in der Büchsenmacher und Büchsenschäffter Innung bey Straf untersaget werden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 89-91.
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