Bauern.

[36] Bauern betriegen 1) Wenn sie im pflügen immer eine Furche nach der andern dem Nachbar wegnehmen /und zu ihrem eigenen Felde schlagen. 2) Wenn sie die Marck- oder Lag-Steine ohnvermerckt ausgraben /damit der Anstösser nicht / wie weit sein Stück gehet, wissen möge. 3) Wenn sie einander heimlich die Höltzer, Wiesen und Huthen mit ihrem Viehe aushüten. 4) Wenn sie über gehegte Stücke und besaamte Felder ohnvermerckt mit ihren Wägen fahren / oder mit dem Viehe darüber treiben / und also dem Nechsten Schaden thun. 5) Wenn sie Bäume oder Nutz-Holtz aus fremden Höltzern hauen / und heimlich in ihre Häuser schleppen / die Stöcke aber oben mit Erde oder Mooß / daß man es nicht wahrnehmen möge / bedecken. 6) Wenn sie denen in Pacht / oder auch um die halbe Frucht zum Anbau übernommenen Feldern die Düngung entziehen, und ihren eigenthümlichen Feld-Stücken zulegen. 7) Wann sie Herren-und Frohn-Dienste[36] mit fahren / pflügen und dergleichen / untreulich und nur obenhin verrichten. 8) Wenn sie einander heimlich in das Getreide hüten / in die Gärten steigen / Obst, Kraut / und andere Sachen daraus entwenden. 9) Wenn sie bey dem Marckt-Verkauff des Getreides oben in die Säcke zum Schein das beste Getreide, in der Mitte aber und unten schlechtes und geringes thun. 10) Wenn sie die Holtz-Wägen sehr enge zusammen ziehen, damit das Holtz / so sie darauf zu Marckte führen, nur viel scheinen möge, oder auch 11) wenn sie oben und auf beyden Seiten des Wagens gut langes und hartes Holtz / in der Mitte aber weiches, knörtzigtes, faules und krummes legen, und damit dem Kauffer die Augen blenden. 12) Wenn sie alte und faule Eyer, welche sie von langen Zeiten gesammlet / und zurück geleget / bey steigendem Preise / und da sie nicht wohl mehr zu bekommen seyn / zu Marckte tragen und vor frische aufs theureste verkauffen. 13) Wenn sie die Butter, da vorhero in der Milch oder Raum Mäuse / Spinnen und dergleichen Ungeziefer gelegen / zu Marckte bringen, solche auch nicht rein auswaschen, sondern viele Milch darinnen lassen / damit sie nur desto schwerer wegen möge. 14) Wenn sie alte Enten und Gänse auf dem Marckt vor junge verkauffen. 15) Wenn sie Erbsen und Linsen zu Marckte tragen / und weil solche von mancher Art Landes nicht weich kochen / sich von Orten nennen / von welchen sie wissen / daß dort herum solch gutes zum Verkochen nutzbares Zugemüse wächst, und daher auch das ihrige angenehm seyn und wohl abgehen werde.[37] 16) Wenn sie gantze Kübel voll Butter verkauffen / solche aber in der Mitte mit alter stinckender Butter oder Unschlitt vermischen / und nur oben und unten ein wenig gute Butter thun. 17) Wann sie das Getreid vor dem Verkauff einnetzen / damit es aufschwelle und desto mehr ins Maß gebe. 18) Wenn sie als Sack-Bauern ihre Herren um ein gut Theil Getreide, Butter / Milch und andere Sachen hintergehen. 19) Wenn sie als Halb-Bauern vorgeben, daß sie auf diesen oder jenen Acker so und so viel säen müsten / und hernach etliche Vierthel oder Metzen vor sich zurück behalten. 20) Wenn sie der Herrschafft Holtz führen / und davon einen Theil unter Weges in die Büsche werffen / damit sie den Wagen nicht nur leichter machen / sondern auch im Rück-Wege das abgeworffene Holtz wieder aufladen und mit nach Hause führen können. 21) Wann sie das Holtz / so sie führen sollen / nicht alles aufladen, sondern davon auf dem Platz / wo es gesetzt gewesen, liegen lassen, und solches nach und nach heimlich für sich nach Hause schaffen. 22) Wenn sie zur Erndte-Zeit die Garben auf dem Felde anfangs groß machen, hernach aber und da sie mercken / daß die zehende bald kommen werde, solche wiederum vergeringern. 23) Wenn sie einander die Tauben abfangen, oder in ihre Tauben-Häuser ein und anderes Kraut / Körner und dergleichen mehr legen / sie beräuchern / daß die fremde Tauben auch dahin gewohnen sollen, und durch einzele Tauber oder Taubinnen beylocken. 24) Wenn sie die Fremde und Reisende, welche bey ihnen nach dem rechten Weg fragen / unrecht anweisen /[38] und mit Fleiß einen von der Strasse abführenden Weg zeigen. 25) Wenn sie ihre Obrigkeit bey der Frohne vervortheilen / dadurch / daß sie zu spät kommen /und zu zeitlich wieder Feyerabend machen. 26) Wenn sie hinter denen Orten / wo der Zoll gegeben / oder das Geleit gelöset werden muß, wegfahren, und der Landes-Herrschafft solches entziehen. 27) Wenn sie bey Güld- und Zehend-Lieferung an statt guter Früchte / ungefegte / leichte / brandige / und mit Wicken untermengte Körner liefern / und vorgeben / es wäre ihnen nicht besser gewachsen. 28) Wenn sie, wohin ohngefehr der Kraut- und Rüben-Zehend fallen möge / abmessen / und alsdann dieselbe Zeile dermassen bepflücken und stentzen / daß dem Herrn des Zehends wenig davon übrig bleibet. 29) Wenn sie ihren alten Hahnen die Kämme abschneiden und hernach solche vor Kapaunen verkauffen. 30) Wenn sie ihre weisse Stroh-Butter mit Saffran und gelben Blumen färben /damit sie solche desto theurer verkauffen können. 31) Wenn sie bey Verkauffung ihres Reißigs oder Busch-Holtzes nach dem Schock aussen grosse mit Knütteln versehene Büschel legen / inwendig aber kleine und schlechte verstecken. 32) Wenn sie unzeitiges /wurmstichiges und wildes Obst dürre machen / und vor gutes, zeitiges und welsches verkauffen, auch wohl das gute oben und schlimme mitten in die Säcke einfassen. 33) Wenn sie unter das Honig oder Hollunder-Attich- und Wacholder-Brey Mehl mischen / und dem Kauffer unvermerckt vor gutes anhängen. 34) Wenn sie krancke Hüner / Gänse / Rind-Vieh und Pferde vor gute gesunde[39] und ohnmangelhaffte verkauffen. 35) Wenn sie Gelt-Vieh vor trächtiges ausgeben und verkauffen. 36) Wenn sie das Heu nicht recht dürre machen, oder es bey Regen-Zeit laden und zu Marckte führen, damit es dem Centner nach bey dessen Verkauff um so schwerer wiegen möge. 37) Wenn sie bey dem Heu-abwegen ihre Ketten und Bäume an den Wagen lassen, hernach aber, da das Heu abgeladen und der Wagen wieder gewogen wird, solche davon thun / damit ihnen desto weniger an der Taxa abgezogen werde. 38) Wenn sie aussen das gute Heu / innen aber / da man es nicht zu sehen bekommt, sauer / verdorbnes und taubenrockiges Heu oder Grummet mit unter laden. 39) Wenn sie das Heu / zumahlen oben auf dem Wagen / da man es nicht wohl befühlen kan, gantz locker und vortheilhafftig legen und also überhaupt es nach dem Gesicht verkauffen. 40) Wenn sie abgenommene oder sauere und mit Wasser vermengte Milch vor gute und gantze verkauffen, auch unter den Milch-Raum oder Kern Wasser mischen und vor tüchtigen hingeben. 41) Wenn sie an die in Tonnen oder Fäßigen eingeschlagene Butter eine allzu grosse Menge Saltz thun / deßgleichen in Tonnen, wegen welcher man sonst überhaupt eine gewisse Taxa abzuziehen pflegt / sehr dicke Böden machen lassen, beydes darum / daß es an Gewicht ihnen Vortheil bringen möge. 42) Wenn sie ihre Gänse unter den Flügeln / wo man es nicht so leicht mercken kan / berupffen / und gleich andern mit vollen Federn verkauffen. 43) Wenn sie die berupfften Gänse am Bauch brav mit Saltz reiben / davon ihnen[40] die Bäuche aufschwellen, und offt erkrancken, damit sie vor fett angesehen werden mögen. 44) Wenn sie Küh-Käse vor Schaf-Käse, und Käse von abgenommener Milch vor solche von gantzer Milch verhandeln. 45) Wenn sie die Saug-Kälber auf gewisse Tage abzuholen verkauffen, aber so gleich, in Abwesenheit des Käuffers, solche von den Kühen zu Ersparung der guten Milch abstossen, und ihnen statt der guten Milch etwa abgenommene geben. 46) Wann sie sich um die andere oder dritte Garbe pferchen lassen / aber den Pferch das erste Jahr so tieff unterackern / daß die Wurtzeln derer Früchte solchen nicht erreichen können, folglich der Herr des Pferches davon keinen / sie aber das folgende Jahr / da sie die Düngung wieder empor bringen / den Nutzen davon allein haben. 47) Wenn sie bey Verkauffung der Milch falsche Gemäß führen. 48) Wenn sie denen magern Hünern / Gänsen und Tauben die Kröpffe voll stopffen / daß sie desto ansehnlicher und schwerer scheinen, auch die Käuffer meynen sollen, sie wären in noch so gutem Futter gehalten worden.


Mittel: 1) Daß man denen Bauern, die gemeiniglich schlau und voller List sind / nicht weiter traue / als man mit Augen siehet / und mit Händen greiffet. 2) Daß / so bald man hinter den Betrug eines Bauern kommet / solches der Obrigkeit hinterbringe / und denselben nach Proportion des Verbrechens mit einer Geld-Busse exemplarisch abstraffe / auch 3) durch die bestellten Marck-Meistere alle untüchtige zu Marckt gebrachte Victualien und dergleichen hinweg nehmen lasse. 4) In denen Landes-Dorffs-Marckt- und Zehend-Ordnungen allein solchem Unfug und Vervortheilungen vorkomme.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 36-41.
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