Bildhauer.

[68] Bildhauer betriegen 1) Wenn sie zu Statuen, Leichen- und andern Gedächtniß-Mahlen weiche und bald zerbrechliche Sand-Steine nehmen / nur / damit sie desto eher von der Arbeit kommen mögen. 2) Wenn sie sich ihre Arbeit, die man eben so eigentlich nicht allzeit schätzen kan / über die Gebühr theuer bezahlen lassen / unter dem Prætext, als müsten sie so und so lange damit zubringen / da sie doch hernach noch andere Arbeiten darzwischen thun, oder unterdessen mehr feyern, als an den bestellten Steinen arbeiten. 3) Wenn sie / um nur Arbeit zu bekommen, eine Arbeit um wolfeilen Preiß zu verfertigen versprochen / hernach aber / da sie solche die Helffte fertig haben / die Leute überlauffen / und mit vielem Lamentiren, daß sie die Arbeit nach dem getroffenen Accord unmöglich thun könten / noch mehrern Lohn erpressen. 4) Wenn sie einen Leichen-Stein nicht nach[68] dem Modell, so man ihnen vorgezeiget / verfertigen /und hernach / da sie darüber zu Rede gesetzet werden / sich damit entschuldigen / es sey aus Versehen geschehen / oder hätte sich nicht schicken wollen.


Mittel: 1) Schrifftlichen Contract bey Bestellung wichtiger Stücke. 2) Zurückhaltung des Hauer-Lohns /biß die Arbeit nach vorgeschriebenem Modell verferti get worden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 68-69.
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