Connestabler.

[110] Connestabler betriegen 1) wenn sie mit denen Feinden conspiriren / und entweder ihre Canonen zu hoch oder zu niedrig richten, oder solche ohne Kugel laden / damit dieselbe ja dem Gegentheil keinen Schaden thun mögen. 2) Wenn sie von dem ihnen anvertrauten Pulver und andern zur Ladung nöthigen Dingen entwenden / und vorgeben, es wäre verschossen worden.


Mittel: Gute Aufsicht derer Commendanten oder dergleichen Leute vorgesetzte Officiers. 2) Bestellung dergleichen Dienste / wo möglich / mit einheimischen und bekannten Personen.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 110.
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