Handwercks-Leute.

[187] Handwercks-Leute betriegen 1) Wenn sie im Antritt ihres Handwercks ihre Waaren aus Neid wohlfeiler, als andere / geben / daß sie gleich anfangs viele Kunden an sich, und dem Nechsten entziehen mögen. 2) Wenn sie zweyerley Maaß, Gewicht und Ellen, oder durchaus falsches Maaß, falsch Gewicht und falsche Ellen führen. 3) Wenn sie Stein und Bein schweren /diese oder jene Materialia, woraus sie ihre Handwercks-Waaren verfertiget / kosten sie im Ankauff so viel, oder wol noch mehr, als man ihnen darauf gebothen / damit ihnen die Leute ihre Arbeit desto theurer bezahlen mögen. 4) Wenn sie ihren Lehr-Jungen nicht alles treulich zeigen, oder solche, ehe sie ihnen die rechten Vortheile zeigen, biß ins letzte Lehr-Jahr vergeblich aufhalten / damit diese ihnen nicht einmahl Abbruch thun mögen. 5) Wenn sie ihre Lehr-Jungen mehr zu Mägde- und Hauß-Diensten / als Kinder tragen, Wasser hohlen, auslauffen u.s.f. / als zu derjenigen Profession, welche sie von ihnen erlernen sollen /gebrauchen, und etwa erst in letzten 4tel Jahr der Lehr-Zeit ein wenig anführen. 6) Wenn sie ihre Jungen mit Fleiß dergestalt streng und brutal tractiren /damit sie entweder mit Zurücklassung des Lehr-Gelds aus den Lehr-Jahren entlauffen / oder aber / nach bekommener Auslernung, noch etliche Monathe oder Wochen-Lohn[187] stehen sollen. 7) Wenn sie denenjenigen, so Meister werden wollen, altvätterische Meisterstücke, welche nimmermehr an Mann zu bringen sind / zumuthen / damit sie ihnen die Sache nur desto schwerer machen mögen. 8) Wenn sie an den neuen Meisterstücken Fehler suchen und angeben, die sie selbst wol alle Tage machen, und der Mühe nicht werth sind, nur damit sie den angehenden Meister in eine ansehnliche Geld-Straffe bringen, und solches hernach verschmausen können. 9) Wenn sie unter sich selbst eine gewisse Taxam, darunter keiner bey Straffe eine Arbeit machen und verkauffen darff, setzen, und des Nechsten Gut durch solche Steigerung betrüglich an sich ziehen. 10) Wenn sie diejenige, so bey ihnen arbeiten lassen, lange aufhalten, nur damit man dencken solle / die Arbeit koste viel Zeit und Mühe, folglich müste sie auch theuer bezahlt werden. 11) Wenn sie auf den häuffigen Abgang ihrer Waaren trotzen, und, ob wären zu dieser oder jener Waare mehr als zehen Kauffleute da, fälschlich vorgeben, damit sie nur den jetzt gegenwärtigen Käuffer zum Kauff und höhern Preiß desto mehr beschwätzen mögen. 12) Wann sie die von einem ihrer Mitmeister verfertigte Arbeit ohne Noth tadeln, und als untüchtig darnieder schlagen / damit man ein andermahl von diesem abstehen, und hergegen zu ihnen kommen und kauffen möge. 13) Wenn sie denenjenigen, welche bißher bey andern Meistern arbeiten lassen, nun aber bey ihnen eine Arbeit bestellen, solche unter dem Prætext, als hätten sie sonst schon viel zu thun, difficultiren, oder abschlagen, damit die Leute[188] sie, sonderlich bey annahenden Feyertagen, desto mehr darum flehen, und die Arbeit auch theurer bezahlen mögen.


Mittel: 1) Daß in den Policey-Ordnungen ein gewisser Articul gesetzet werde / krafft welches in jedem Handwerck und Profession zwey hierzu verpflichtete Meistere aller und jeden Arbeit einen billigmäßigen Tax zu setzen / nach welchem die übrige Meistere sich im Verkauffen zu richten hätten. 2) Daß denen Meistern / ihre Lehr-Jungen Magde-Dienste thun zu lassen / in den Handwercks-Innungen untersaget / auch der Lehrling selbst Vierthel- oder halbe-Jahr-weise / von zweyen dazu abgeordneten Meistern examiniret werde.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 187-189.
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