Jubelierer.

[205] Jubelierer betriegen 1) Wenn sie falsche von Crystall-Glas mit allerhand Berg-Farben denen ächten ähnlich gemachte Edelgesteine vor gute verkauffen. 2) Wenn sie Edelgesteine / so an der Farbe / oder corpore mangelhafft sind, vor gültige in hohen Werth anschlagen und verkauffen. 3) Wenn sie die Edelgestein / und Kleinodien dererjenigen / von welchen sie dergleichen an sich handeln wollen / allzugering taxiren, und daher die Verkäuffere / als der Sachen Unverständige / über Ziel und Gebühr vervortheilen. 4) Wenn sie von einem und andern Edelgestein / so sie zum Verkauff haben / vorgeben, daß solche wider den Teufel, Gespenst, Zauberey,[205] Melancholie, böse Träume, und so weiter / nützlich zu gebrauchen seyen /wie darwider Mengering in Scrut. Consc. Catech. p. 1203. coll. p. 1536. geeifert. 5) Wenn sie die Böhmische Crystallen oder Diamanten / die / da sie geschnitten sind, eine schöne Spielung von sich geben /vor gute Orientalische oder Americanische verkauffen. 6) Wenn sie ein Crystallen-Glas in die höchste Rubin-Farbe künstlicher Weise bringen / und solches hernach vor gute und veritable Rubine verkauffen. 7) Wenn sie die Saphire verfälschen / indem sie Saltz aus dem Capite mortuo des Scheidwassers etliche mahl reinigen, und crystallisiren, dann mit Crystall-Glas zerschmeltzen / und daraus die Saphirisation zuwege bringen. 8) Wenn sie die Smaragden verfälschen, dadurch, daß sie Granaten und gewisse Salia Alcalia in einander schmeltzen / welche dann, da die Temperatur recht getroffen wird, eine ziemliche Härte haben / auch einen schönen Glantz bekommen. 9) Wenn sie Arsenicalia, Bley, Kieß, Borras, Salpeter, Antimonium, præparirte Italiänische Magnesia und Blutstein zusammen schmeltzen / und daraus den falschen Hyacinth verfertigen. 10) Wenn sie den Amethyst verfälschen / und solchen durch Kieß, Salpeter, Borras, Bleyweiß oder durch ein aus gemeinem Schwefel zu einer blauen Farbe exaltirtes Bley und Antimonium verfertigen. 11) Wenn sie den Türckis verfälschen, und ihn / wie die Engelländer zu thun pflegen, mit Kieß, Salpeter, Zinn, Bley-Aschen, gebrannt Kupffer / præparirten Grünspann und dunckeln Schmalcken nachmachen. 12) Wenn sie den Chalcedonier mit Crystallen, Silber-Tinctur[206] / Salpeter und Borras nachmachen / und vor den veritablen verkauffen. 13) Wenn sie auf allerhand Art die Perlen nachmahlen / oder es durch andere thun lassen / und solche hernach vor gute Orientalische verkauffen. Wovon Axtelmeieri Hokus-pokeria oder Tractat von Verfälschung der Waaren mit mehrern nachzulesen.


Mittel: Obrigkeitliches Verboth / daß dergleichen Leute ohne vorherige Probe ihrer Waaren / nichts irgendwo verkauffen dürffen. 2) Behutsamkeit der Käuffer / daß auch diese / ohne Probe und Beyrath verständiger Leute / nichts von dergleichen kostbaren Waaren handeln mögen. 3) Ernstliche Bestraffung dererjenigen / welche auf obigen Betrügereyen ertappet werden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 205-207.
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