Müller.

[260] Müller betriegen 1) Wenn sie an verborgenen und bedeckten Orten heimliche Neben-Beutel führen / wodurch das Meel auf die Seiten, in ihre Diebs-Löcher fället. 2) Wenn sie unvermerckt zweyerley Gemäß führen / ein grosses zum Einnehmen und ein kleines zum Ausgeben. 3) Wenn sie das schöne Meel in dem Meel-Kasten mit der höltzernen Mühl-Schauffel gantz sachte rühren und auflockern / und so dann in das Maaß schütten / daß es bald voll werde. 4) Wenn sie verschiedene Wind-Löcher in ihren Mühlen haben /auch die Früchte nicht recht netzen / daß das Meel vom Winde, und durch die Trockene verstiebet / welches hernach dem Müller / der solches fleißig zusammen kehret / zu gute kömmt. 5) Wenn sie unter dem Mühl-Stein ein wenig lüfften / und gegen den eisernen Hedel aufheben / da denn immerzu etwas von Früchten auf den Boden / und ihnen zufällt. 6) Wenn sie den Mühl-Stein unten aushölen / und oben durch ein Loch machen / dasselbe aber nachgehends verstopffen / biß sie bey ihrer Gelegenheit es können öffnen / und das in[260] solche unten gemachte Höle gestohlene Meel heraus langen. 7) Wenn sie bey der Unruhe derer Mühl-Beutel inwendig in den Meel-Kasten doppelte Bretter oder Böden machen / worinnen sich das Meel verbergen kan. 8) Wenn sie denen Mühl-Gästen ihr gutes Getreid gegen schlechtes vertauschen. 9) Wenn sie ihre Hüner / Tauben und Schweine / so in die Mühl kommen / im fremden Getreid Herr seyn lassen. 10) Wenn sie etwas von der Kleyen unterschlagen /und denen Mühl-Gästen nicht völlig liefern. 11) Wenn sie sich / im Fall der ihnen nicht gehörigen Fischerey / in denen Mühl-Gräben und Wassern durch nächtliches Reusen-legen und sonsten zu fischen / unterfangen. 12) Wenn sie über den ihnen gesetzten Eich-Pfahl durch Aufsetzen auf das Wehr und anders vorsetzen denen über ihnen liegenden Mühlen und anstossenden Feld-Stücken zu Schaden das Wasser stemmen und aufhalten. 13) Wenn sie das Getreid / an statt daß sie es vorhero schroten solten / nur ein paar mahl auf denen neugeschärfften Steinen herunter lauffen lassen. 14) Wenn sie einen groben Beutel vorhängen / und einen guten Part hinter den Rumpf lauffen lassen. 15) Wenn sie die Mitze von solchem Getreide / da es ihnen nicht erlaubet ist, nehmen / und auch noch einmahl so viel, als ihnen gebühret. 16) Wenn sie das Meel mit Fleiß nicht weiß machen / wo man ihnen nicht über ihre Mitze noch ein Tranck-Geld giebet. 17) Wenn sie die Säcke verwechseln, und vor die neuen / alte zerrissene hergeben. 18) Wenn sie ein Loch in den Rumpf oder Kasten machen / dadurch so viel Schrot[261] fällt / daß sie Jahr aus Jahr ein ihre Schweine davon mästen können. 19) Wenn sie bey Mahlung eines Maltzes in Abwesenheit des Maltz-Mahlers / etwas davon entwenden. 20) Wenn sie Rinden von gewissen Bäumen mahlen / solches nebst Kalch u.d.g. unters Meel mischen / und es gleichwol von pures Meel verkauffen / oder ihren Mühl-Gästen nach Hause schicken. 21) Wenn sie in denen Oel-Mühlen das Oel um die Hälffte schlagen / da man doch / so viel zurück zu lassen / nicht schuldig. 22) Wenn sie in Schneid-Mühlen die Bretter entweder zu dick / damit sie nur bald davon kommen / oder zu dünne / damit sie bald wieder etwas zu arbeiten bekommen / schneiden. 23) Wenn sie die Fach-Bäume fälschen und darauf Leisten oder sonst etwas hefften /oder gar ohne Beyseyn und Zuthun derer geschwornen Müller und anstossenden Nachbarn so zunächst unter und ober ihnen Mühlen haben / neue Fach-Bäume diesen zu Schaden legen. 24) Wenn sie das Wasser schützen / und in die Wege lauffen lassen, damit diejenigen / so vor ihnen über und in eine andere Mühle fahren wollen / nicht fortkommen können. 25) Wenn sie / denen Leuten die Augen zu blenden / oben her in die Säcke schön weisses Meel thun / in der Mitte aber und unten schwartzes haben. 26) Wenn sie zu ihrem Nutzen die Läuffte weiter denn zwey Zoll von denen Steinen halten / und selbigen nicht einerley Weite unten wie oben geben. 27) Wenn sie einander heimlich die Mahl-Gäste abspenstig machen. 28) Wenn sie an gewissen Orten denen Leuten / so ihnen Maltz in die Mühle bringen / eine Mahlzeit gewöhnlicher[262] Massen geben / immittelst aber durch die Ihrige so viel Maltz stehlen lassen / als etwann die Mahlzeit austrägt. 29) Wenn sie unter dem Vorwand / daß unter ihrem Getreid-Viertel oder Maas / worinnen ihnen der Mühl-Gäste Getreid zugemessen wird, der eine eiserne Fuß oder Stollen ungefehr abgebrochen wäre /da sie es doch selbst mit Fleiß gethan / und bey dem Einmessen den Fuß, damit es gerad stehen möge, untersetzen / hernach gleichsam von ungefähr abschnappen lassen / und sich pro Forma ungedultig darüber bezeigen / und das Vierthel wieder gerad stellen /damit durch solches rütteln / desto mehr Getreid hinein gehen möge. 30) Als Schneid-Müller betriegen sie / wenn sie aus denen Blöchern das mittlere Kern-Bret dermassen künstlich heraus schneiden / daß es der Eigenthums-Herr nicht gewahr wird.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 260-263.
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